SPÖ: Geplante Epidemiegesetzreform verfassungswidrig

Die SPÖ hält die von der Bundesregierung geplante Änderung des Epidemiegesetzes, mit der den Behörden erlaubt werden soll, Veranstaltungen auf bestimmte Personengruppen zu beschränken, für verfassungswidrig. Die SPÖ will daher beantragen, das Gesetz in den Gesundheitsausschuss zurückzuverweisen, damit es dort behandelt werden und einer Begutachtung unterzogen werden kann.

„So unbestimmt wie dieser Paragraf ist und schwerwiegende Eingriffe in die Versammlungsfreiheit ermöglicht, so unbestimmt ist so ein Gesetz sicherlich verfassungswidrig“, sagte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried heute bei seiner Vorschau auf die morgige Plenarsitzung.

„Wie kann man es rechtfertigen, bei Veranstaltungen beispielsweise alle Pensionisten auszuschließen? Laut diesem Paragraf 15 wäre das möglich“, so der SPÖ-Abgeordnete. Auch wäre es etwa möglich, bei Betriebsversammlungen Betriebsräte auszuschließen, brachte er ein weiteres Beispiel.

„Wir wollen Transparenz, Klarheit und Rechtssicherheit“, so Leichtfried. „Von diesen drei Prinzipien entfernt sich die Bundesregierung gerade.“ Die Regierung habe gegenüber der Opposition, die bei den Coronavirus-Gesetzen zum Teil mitgestimmt hatte, nicht Wort gehalten.

So sei weder bei der Stundung von Mieten noch der Aufstockung von 500 Mitarbeitern beim AMS Wort gehalten worden, und es gebe auch keine „wirklich vernünftige Verlängerung des Arbeitslosengeldes“. Dass die Notstandshilfe nur von Mai bis September auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden soll, geht Leichtfried zu wenig weit. „Das muss schon ab März gelten und so lange, wie es insgesamt notwendig ist.“

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