Veto von SPÖ und FPÖ gegen Finanzreformgesetz im Bundesrat

SPÖ und FPÖ haben ihre Mehrheit im Bundesrat für ein weiteres Veto genutzt. Im Finanzausschuss der Länderkammer blockierten sie heute unter anderem das zweite Finanz-Organisationsreformgesetz. Damit wird auch die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge verlängert.

ÖVP beklagt „verheerende Auswirkungen“

Diese schon Ende Mai ausgelaufene Regelung im Zuge der Coronavirus-Krise kann damit erst am 24. Juli wieder in Kraft treten, kritisierte die ÖVP. SPÖ und FPÖ würden mit ihrer Blockade Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden, beklagte der Fraktionsobmann der ÖVP-Bundesräte, Karl Bader. Er sieht „verheerende Auswirkungen“ eines Versuchs der Opposition, politisches Kleingeld zu machen.

Wichtige, vom Nationalrat Ende Mai beschlossene Gesetzesmaterien kämen nun nicht auf die Tagesordnung der Länderkammersitzung am Donnerstag. Damit können diese erst am 24. Juli in Kraft treten – wenn die verfassungsmäßig vorgesehene Frist von acht Wochen für Beschluss oder Einspruch des Bundesrates abgelaufen ist.

Das zweite Finanz-Organisationsreformgesetz enthält eine Reihe von Detailregelungen zur Zusammenlegung der 40 Finanzämter zu einem „Finanzamt Österreich“, die am 1. Juli in Kraft tritt. In diesen Antrag hineingehängt wurde zuletzt aber auch noch die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wegen der Pandemie. Sie war ursprünglich bis Mai vorgesehen und soll nun auf Dezember verlängert werden – samt der Möglichkeit, die gestundeten Dienstgeberbeiträge im Jahr 2021 in Raten abzustottern, wenn das „wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität“ nötig ist.

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