VfGH verhandelt öffentlich über Registrierkassen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat für Mittwoch, 2. März, 10.00 Uhr, eine öffentliche Verhandlung zur umstrittenen Registrierkassenpflicht angesetzt. Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei bekämpfen den Zwang zum Beleg beim VfGH.

Mit einer Entscheidung am 2. März sei nicht zu rechnen, teilte das Höchstgericht heute mit. Nach der mündlichen Verhandlung werden die nicht öffentlichen Beratungen der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter fortgesetzt. Die Registrierkassenpflicht führte zu viel Unmut bei kleinen Firmen.

Für Antragsteller „unverhältnismäßig“

Seit 1. Jänner sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro verpflichtet, eine manipulationssichere Registrierkasse zu verwenden und den Kunden für jeden Kauf einen Beleg zu geben, den diese bis vor dem Geschäft aufbewahren müssen.

Die drei Antragsteller erachten das als nachteiligen Eingriff des Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums und des Grundrechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Der finanzielle Aufwand, der dem Einzelnen durch das Gesetz auferlegt wurde, sei „unverhältnismäßig“.

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