Winterdienst – Deine Rechte!



Mit November starteten die Einsatzpläne für den Winterdienst. Ab sofort halten sich die Bauhofmitarbeiter:innen für den Einsatz bereit. Damit verbunden ist die Rufbereitschaftsentschädigung mit 2 Euro pro Stunde an Werktagen sowie 3,- an Sonn- und Feiertagen. Attraktiv macht das den Winterdienst noch lange nicht, aber in unseren Rechtsschutzangelegenheiten konnten wir für unsere Mitglieder immerhin bis zu 8.000,- erstreiten. Wie das geht? Es gibt schwarze Schafe, die im Dienstplan zu wenig Rufbereitschaft verbuchen, frei nach dem Motto: Wenn’s schneit ruf ich dich eh an. Solche Methoden stellen wir gewerkschaftlich ab und gewinnen Präzedenzfälle.
Die FSG fordert: Winterdienst muss sich endlich auszahlen!

Wir haben zudem alle rechtlichen Infos zum Winterdienst >> (Infoblatt)