Kategorie: Allgemein

  • • ÖGB fördert psychische Gesundheit

    Stress, Depression, Burnout: Das ganze Jahr über gibt es niederschwellige Beratung. Doch Männer suchen selten Hilfe. Hier will der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit seinem „Chancen Nutzen Büro“ mehr Bewusstsein für mentale Belastungen schaffen.

    Zu viel Arbeit, Stress in der Beziehung, Geldsorgen: Gerade Männer reden oft erst sehr spät über psychische Belastungen, manchmal gar nicht. Dabei gibt es Angebote wie etwa das ÖGB Chancen Nutzen Büro. Es bietet österreichweit kostenlose Workshops, Beratungen und Coachings in Betrieben an. Ziel ist es, Warnsignale früh zu erkennen.

    Das Programm richtet sich besonders an Männer, da hier die Suizidraten besonders hoch sind. „Wir hatten im Jahr 2024 1.219 Suizidopfer und 80 Prozent davon sind Männer“, erklärte Manuela Scheffel, stellvertretende Leiterin des Programms.

    Hilfe bei individuellen Problemen

    Stress äußert sich in vielen Formen, wie Wut oder Alkoholkonsum bei Männern. Scheffel berichtet aus ihren Erfahrungen in Beratungen, dass soziale Isolation ebenfalls eine Rolle spielt. Ein Burnout kommt schleichend, wie auch Werner Müller nach 29 Jahren als Automatisierungstechniker erleben musste.

    Man will es „nicht wahrhaben. Und irgendwann ist es dann zu körperlichen Symptomen gekommen, zu Angstzuständen, wo es dann nicht mehr zu ignorieren und nicht mehr zu übersehen war“, erinnert er sich. Er nahm damals das Angebot einer kostenlosen Beratung über das Projekt „Chancen Nutzen Büro“ wahr. Heute arbeitet er als Kunsttherapeut und ist wieder mit sich im Reinen.

    Netzwerk bietet Hilfe

    Niemand würde sich einen Arm selber schienen, niemand würde sich selbst eine Medikation verschreiben. Sobald es ins Psychische, ins Seelische geht, wollen viele Menschen immer alles selbst schaffen. Das sei schade, denn es gebe Menschen mit guten Ausbildungen, die dabei begleiten, die eigenen Lösungen zu finden, wie Scheffel betonte.

    Menschen, die im Chancen Nutzen Büro Hilfe suchen, finden ein breites Netzwerk vor, in dem auch Betriebsräte, Ärzte und Personalverantwortliche sitzen. Diese laden das Team regelmäßig ein, um Workshops zu Stress und Burnout durchzuführen. Wichtig dabei ist auch die Möglichkeit von Einzelcoachings, wo vor allem Männer, natürlich aber auch Frauen, über mentale, psychische und physische Gesundheit sprechen können. Angebote, die Betroffenen und Betrieben kostenlos zur Verfügung stehen.

  • • Identitären-Verbindung: Druck auf FPÖ steigt

    Die FPÖ gerät wegen der Involvierung von einstigen Mitarbeitern in gerichtsanhängige Vorfälle zunehmend unter Druck. War es zuerst der Überfall auf einen Taxifahrer in Leoben, der auch einen einstigen parlamentarischen Mitarbeiter betrifft, gerät nun ein weiterer Vorfall in den Fokus: eine Gewaltattacke vor dem Parlament.

    Dabei soll ein weiterer Ex-Mitarbeiter eines freiheitlichen Mandatars zumindest anwesend gewesen sein. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne übten gestern Kritik.

    Übergriff auf Passanten vor Parlament

    Auslöser der neuerlichen politischen Aufregung war ein Video, das laut der Plattform „Stoppt die Rechten“ auch ein Mitglied der rechtsextremen Identitären zeigt, der an dem Vorfall in Leoben beteiligt gewesen sein soll.

    Der gefilmte Übergriff auf einen Passanten soll sich im September 2025 vor dem Parlament zugetragen haben. Auf dem Video zu sehen ist auch jener Mann, der zu diesem Zeitpunkt parlamentarischer Mitarbeiter eines blauen Abgeordneten gewesen ist. An dem Gewaltakt selbst dürfte der Mann nicht beteiligt gewesen sein.

    FPÖ: „Nicht mehr für Mandatar tätig“

    Vonseiten der FPÖ hieß es gegenüber der ORF-ZIB, zwar seien der Vorfall vor dem Parlament und das Video nicht bekannt, der entsprechende Mitarbeiter sei aber nicht mehr für den Abgeordneten tätig. Ihm soll strafrechtlich nichts vorgeworfen worden sein.

    Über die rechtlichen Konsequenzen gegen die mutmaßlichen Gewalttäter herrscht noch Unklarheit. Dem Vernehmen nach könnte die Causa bereits diversionell erledigt sein, gesichert ist das noch nicht. Eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft Wien dafür blieb vorerst aus.

    „Brandgefährliche Verflechtungen“

    Die neuerliche Trennung der FPÖ von einem parlamentarischen Mitarbeiter mit Identitären-Hintergrund reihe sich in eine Serie an „höchst problematischen Vorfällen im parlamentarischen Umfeld der Freiheitlichen ein“, kritisierte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

    Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim zeigt das Bekanntwerden der Vorfälle, „wie brandgefährlich die engen Verflechtungen zwischen der FPÖ und den rechtsextremen Identitären sind“.

    Überprüfung von Mitarbeitern gefordert

    NEOS-Klubobmann Yannick Shetty forderte erneut, dass die FPÖ ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Parlament einer Sicherheitsüberprüfung unterzieht.

    Der Rechtsextremismussprecher der Grünen, Lukas Hammer, kritisierte in diesem Zusammenhang auch Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ). Es müsse möglich sein, den Nationalratspräsidenten abwählen zu können.

  • • Ministerrat will Familienbeihilfe einschränken

    Der Ministerrat hat eine Neuregelung von Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär Schutzberechtigte an das Parlament geschickt, obwohl die Begutachtung dafür noch läuft.

    Die eingebrachten Stellungnahmen sollen im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens im Herbst berücksichtigt werden, hieß es in dem Beschluss von heute. Konkret sieht die Regierungsvorlage vor, dass man Familienbeihilfe nur noch lukrieren kann, wenn man nicht in der Grundversorgung ist.

    Alte Regelung im Juni abgelaufen

    Grund für die Eile dürfte sein, dass die alte, erst vergangenen Oktober etablierte Regelung bereits mit 30. Juni ausgelaufen ist. Das neue Regulativ soll rückwirkend mit Anfang Juli gelten, Anträge können schon jetzt gestellt werden.

    Mit dem Entwurf erwartet sich die Bundesregierung, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Bezieherinnen und Beziehern der Grundversorgung mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird, heißt es in den Erläuterungen. Bisher galt nur, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

    Das Ende des Doppelbezugs betrifft nicht nur Vertriebene aus der Ukraine, sondern grundsätzlich Personen, die sich in der Grundversorgung befinden. Für subsidiär Schutzberechtigte erfolgt zudem eine gesetzliche Anpassung beim Kinderbetreuungsgeld.

    Für diese Personengruppe entfällt für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld das Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit.

    Mehr Geld für Menschen mit Behinderung

    Ebenfalls dem Nationalrat zugeleitet wurde eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz. Dabei geht es um zusätzliche Mittel zum Ausgleichstaxfonds (ATF), mit dem Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung finanziert werden. Vorgesehen sind 65 Mio. Euro im Jahr 2026, in den Folgejahren 45,1 und 24,4 und ab 2029 dann 14,8 Mio. Euro.

  • • Grünes Licht für zwei neue Schulfächer

    Der Nationalrat hat gestern mit den Stimmen der Koalition zwei neue Schulfächer etabliert. Künftig soll es auch die Gegenstände „Medien und Demokratie“ sowie „Informatik und künstliche Intelligenz“ geben.

    Scharfe Kritik kam von der Opposition. Angesichts der möglichen Kürzung von Latein sah FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl eine staatlich verordnete Nivellierung nach unten. Die grüne Klubvize Sigrid Maurer vermisste klare Regeln.

    Vorerst ist tatsächlich noch einiges unklar, nur der Umfang der neuen Fächer ist klar. Für „Medien und Demokratie“ sind zwei Wochenstunden vorgesehen, für die um KI erweiterte Informatik eine.

    Autonomie bleibt erhalten

    Grundsätzlich sollten zwei dieser Stunden auf Kosten der zweiten lebenden Fremdsprache bzw. Latein gehen. Allerdings kann man diese Fächer schulautonom auch im bisherigen Ausmaß beibehalten.

    ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti sprach von einem „sehr guten Kompromiss“, schätze er doch die zwei neuen Fächer, aber auch, dass man die zweite Fremdsprache nicht automatisch kürzt. Auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) lobte die Schulautonomie, diese werde mit der Reform sogar gestärkt. Wenn der Standort das wolle, könne man in Zukunft auch Altgriechisch und Latein stärken.

  • • Nationalrat: „Pickerl“-Überprüfung wird seltener

    Besitzer:innen von Kraftfahrzeugen müssen künftig seltener zur „Pickerl“-Kontrolle. Der Nationalrat hat gestern gegen die Stimmen der Grünen eine deutliche Ausdehnung der Prüfintervalle beschlossen. Erstmals nach der Zulassung muss man sich nunmehr nach vier statt wie bisher nach drei Jahren um ein neues „Pickerl“ bemühen.

    Für das „Pickerl“ galt bisher, dass man erstmals nach der Zulassung nach drei Jahren zur Überprüfung muss, dann wieder nach zwei Jahren und danach jährlich. Nun werden die Intervalle ausgedehnt auf 4:2:2:1. Somit muss man erst nach acht Jahren jährlich prüfen lassen statt wie aktuell nach fünf.

    Grüne fürchten um Verkehrssicherheit

    Skeptisch sah die Neuregelung die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze. Sie befürchtet, dass durch die längeren Intervalle sicherheitsrelevante Mängel zu spät erkannt würden. Schließlich weise nach drei Jahren fast ein Fünftel der Fahrzeuge schwere Mängel auf.

    Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sieht hingegen eine Entlastung für Bürger:innen, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Hunderttausende Menschen würden entlastet, freute sich NEOS-Mandatar Janos Juvan. Für den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier stellt sich nur die Frage, warum man solch eine Novelle nicht früher umgesetzt habe.

  • • Punktesystem für Wohnungsvergabe fixiert

    Nach dem Landtagsbeschluss über die neuen Regeln bei der Vergabe von Gemeinde- und geförderten Wohnungen liegt nun auch das dafür entwickelte Punktesystem vor. Lebenslagen, in denen der Wohnbedarf hoch ist, werden stärker berücksichtigt.

    So gibt es dem neuen System zufolge hundert Punkte für Personen mit Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt, chronischer Mobilitätseinschränkung oder Pflege zu Hause. Bei drohendem Wohnungsverlust oder Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern sind es bis zu 80 Punkte; bei Bewerbern, die in einer sozialen Einrichtung leben, 75 Punkte. Weitere Kategorien sind etwa „Lange Wartezeit“, „Jungwiener*in“, „Wohnkosten“ und „Schwangerschaft“.

    Die Punktewerte wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten entwickelt, hieß es in einer Aussendung der Stadt Wien. Das System soll demnach „die unterschiedlichen Lebenssituationen der Wohnungssuchenden berücksichtigen. Wer mehr Unterstützung benötigt, erhält auch mehr Punkte.“ Die Bonuspunkte werden mit entsprechenden Nachweisen errechnet und bestimmen dann die Reihung bei der Vergabe der Wohnungen.

    Registrierung ab 14. Juli

    Der Beginn für die Wohnungssuche ist das Wiener Wohn-Ticket. Es kann über den Login-Bereichder Wohnberatung Wien beantragt werden. Künftig gibt es nur noch ein Wiener Wohn-Ticket, mit dem man sich vormerken lassen kann. Es gilt für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen.

    Die Vorabregistrierung im neuen System ist ab 14. Juli möglich, die Wohnungsvergabe nach dem neuen System startet am 22. September 2026. Gleichzeitig gilt eine Übergangsphase: Besitzerinnen und Besitzer eines bestehenden Wiener Wohntickets können noch bis Herbst wie gewohnt nach Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen suchen. Danach erfolgt die Vergabe ausschließlich über das neue System.

    Neues System soll mehr Transparenz bieten

    „Die Wohnungsvergabe NEU sorgt dafür, dass leistbarer Wohnraum künftig noch gezielter dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird. Es freut mich, dass dieser Weg auch im Wiener Landtag breite Zustimmung gefunden hat – die Unterstützung der ÖVP und der Grünen bestätigt uns in diesem wichtigen Reformschritt“, wurde Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) in der Aussendung zitiert.

    „Durch die Kombination unterschiedlicher, klar nachvollziehbarer Kriterien – wie etwa der gezielten Berücksichtigung von Alleinerziehenden oder Menschen in Aus- und Weiterbildung – schaffen wir ein faires und flexibles Vergabesystem, das Transparenz und Treffsicherheit bietet“, so NEOS-Klubobfrau Selma Arapovic.

  • • #dif26: FSG-younion setzt auf Solidarität, Kultur & Zusammenhalt

    Arbeitswelteninsel mit FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS als Treffpunkt für Arbeitnehmer:innen, Kunst, Kultur und gelebte Demokratie

    Mit mehreren Millionen Besucher:innen ist das Donauinselfest das größte Open-Air-Festival Europas und ein einzigartiges Beispiel dafür, wie kulturelle Vielfalt, Gemeinschaft und demokratischer Zusammenhalt gelebt werden können. Die FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS auf der Arbeitswelteninsel leistet dazu auch 2026 einen wichtigen Beitrag und bietet Künstler:innen sowie Nachwuchstalenten eine Bühne, die für Offenheit, Kreativität und gesellschaftlichen Dialog steht.

    Gerade in Zeiten gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen sind Kunst und Kultur weit mehr als Unterhaltung. Sie schaffen Begegnungen, fördern Verständnis, stärken den Zusammenhalt und laden zum Dialog ein. Das Donauinselfest zeigt eindrucksvoll, dass gelebte Solidarität und kulturelle Vielfalt die Grundlage einer offenen und demokratischen Gesellschaft bilden.

    „Das Donauinselfest zeigt Jahr für Jahr eindrucksvoll, was unsere Gesellschaft ausmacht: Solidarität, Vielfalt und Respekt. Kunst und Kultur sind keine Nebensache, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil eines demokratischen Gemeinwesens. Sie geben Hoffnung, schaffen Identität und bringen Menschen zusammen. Gerade in herausfordernden Zeiten müssen wir jene Werte verteidigen, die unsere Gesellschaft stark machen“, betont Vorsitzender der FSG-younion Christian Meidlinger.

    Das Programm der FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS spiegelt diese Werte wider. Neben etablierten Künstler:innen erhalten insbesondere aufstrebende Musiker:innen und neue kreative Stimmen die Möglichkeit, ihr Können einem breiten Publikum zu präsentieren. Damit reiht sich die Bühne in das vielfältige Festivalprogramm ein, das bewusst Raum für Nachwuchstalente und kulturelle Entfaltung schafft. Die Arbeitswelteninsel wird so zu einem Ort der Begegnung zwischen Arbeitnehmer:innen, Künstler:innen und Besucher:innen aller Generationen.

    „Die Arbeitswelteninsel steht für jene Menschen, die tagtäglich unsere Gesellschaft am Laufen halten. Mit dem Programm auf der FSG-younion-Bühne verbinden wir künstlerische Vielfalt, Arbeit und gewerkschaftliche Solidarität. Gerade in einer Zeit der Verunsicherung brauchen wir Orte der Begegnung, an denen Vielfalt sichtbar wird und gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt werden kann. Das Donauinselfest bietet dafür die perfekte Plattform“, erklärt Bundesgeschäftsführer der FSG-younion Erich Kniezanrek.

    Die FSG-younion lädt alle Donauinselfest-Gäst:innen herzlich ein, die Arbeitswelteninsel und die FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS von heute bis Sonntag, 5. Juli 2026, zu besuchen. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für eine solidarische Gesellschaft, für Demokratie, kulturelle Vielfalt und den Wert öffentlicher Daseinsvorsorge – jene Grundpfeiler, die Österreich auch in Zukunft stark machen.

    Alle Informationen rund um das Donauinselfest finden Sie hier: https://donauinselfest.at/

  • Seit heute: Günstigere Lebensmittel, teurere Packerln

    Heut sind drei von der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition beschlossene Änderungen in Kraft getreten: die Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel, die Importsteuer auf kleine Onlinepakete von drei Euro; zudem wird die Spritpreisbremse, also die Mineralölsteuersenkung, verringert.

    Nur für bestimmte Nahrungsmittel

    Bei folgenden Produkten sinkt der Steuersatz mit heute von zehn Prozent auf 4,9 Prozent: frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte sowie ungefüllte Teigwaren, Brot und Speisesalz.

    Laut gesetzlicher Regelung gilt der begünstigte Steuersatz von 4,9 Prozent für bestimmte Brotwaren nur dann, wenn der Gehalt an Fett und Zucker in der Trockenmasse jeweils fünf Prozent nicht überschreitet. Der Fettgehalt bei Laugenstangerl, Mohnflesserl und Kürbiskernweckerl liegt beispielsweise über fünf Prozent.

    Die Mehrwertsteuerreduktion mit einem Volumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr will die Regierung durch die ebenfalls umstrittene Paketabgabe mit einem erwarteten Steueraufkommen von rund 280 Millionen teils gegenfinanzieren. FPÖ und Grüne kritisieren die Mehrwertsteuersenkung, Bäcker und Ökonomen kritisierten im Vorfeld die komplizierte Umsetzung.

    Drei Euro Importsteuer für Packerl aus Ausland

    Die Importsteuer von drei Euro auf kleine Pakete wird bei einem Warenwert von unter 150 Euro fällig. Sie gilt nach Angaben des EU-Rats für 93 Prozent aller E-Commerce-Lieferungen in die EU. Die Pauschale ist eine Übergangslösung, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein – mehr dazu in help.ORF.at.

    MÖSt-Senkung um 0,8 Cent pro Liter

    Die im April eingeführte Spritpreisbremse wird unterdessen ab Juli deutlich abgespeckt weitergeführt. Nach zuletzt 1,7 Cent pro Liter beträgt die Senkung der Mineralölsteuer (MÖSt) nur mehr 0,8 Cent je Liter. Grund für den geringeren Steuerbonus sind die stark gesunkenen Spritpreise, nach denen die MÖSt-Senkung berechnet wird. Im April lag der Bonus noch bei fünf Cent je Liter, im Mai bei zwei Cent.

    Weiterhin aufrecht ist, dass die Tankstellen bis Ende August Preissenkungen bei den internationalen Preisnotierungen verpflichtend weitergeben müssen.

  • • Bundesstaatsanwaltschaft kommt

    Die Dreierkoalition hat sich bezüglich der Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt, wie das Justizministerium am Montag bekanntgegeben hat. Geplant ist ein Übertragen der Weisungsspitze von der Justizministerin bzw. dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde, die aus einer kollegialen Dreierspitze bestehen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf schickte die Bundesregierung am Montag in Begutachtung.

    Auf die Bundesstaatsanwaltschaft hatten sich ÖVP, SPÖ und NEOS in ihrem Regierungsprogramm verständigt. Zur Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen.

    Erstere hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt. Die Grünen wollen den konkreten Entwurf sehen. „So weit waren wir noch nie“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) auf einer Pressekonferenz am Montag.

    Parlamentarische Kontrolle „bleibt gleich“

    Denn „es geht darum, jeden Anschein unsachlichen Einflusses auf die Staatsanwaltschaften zu vermeiden“, so Sporrer. Einer der Knackpunkte der langen Verhandlungen war die Einbindung des Parlaments. Die parlamentarische Kontrolle „bleibt gleich“ so die Justizministerin am Montag. So können etwa parlamentarische Anfragen gestellt werden, in laufende Ermittlungsverfahren werde der Nationalrat aber keinen Einblick haben.

    Zwar soll der Nationalrat das Gremium kontrollieren, in laufende Ermittlungsverfahren werde er aber nicht Einblick haben, wurde vonseiten des Justizministeriums betont. Mitzureden hat das Parlament aber auch bei der Bestellung.

    In Generalprokuratur angesiedelt

    Wie bereits bekannt, wird die Bundesstaatsanwaltschaft innerhalb der Generalprokuratur eingerichtet. Die Leitung übernimmt eine kollegiale Dreierspitze. Der Vorsitzende, der alle zwei Jahre wechselt, wird sich bei Amtsantritt vor dem Nationalrat erklären und zweimal im Jahr vor dem Justizausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwälte berichten. Die Funktionsperiode aller Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen beträgt einmalig sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.

    Ein von einer mit Expertinnen und Experten besetzen Kommission erstellter Vorschlag wird dafür zuerst dem Parlament vorgelegt, dieses stimmt zu oder lehnt ab. Ist Ersteres der Fall, übermittelt die Bundesregierung den Vorschlag an den Bundespräsidenten zur Ernennung. Im Falle einer Ablehnung muss die Expertenkommission einen neuen Vorschlag übermitteln.

    Wie die Auswahlkommission zusammengesetzt ist

    Die zehnköpfige Auswahlkommission besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), den zwei dienstältesten Mitgliedern der Strafsenate des OGH, zwei Leitern von Oberstaatsanwaltschaften, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs, dem Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, dem Präsidenten der Notariatskammer und einer Vertretung der Universitätenkonferenz (uniko) mit Lehrbefugnis im Strafrecht und Strafprozessrecht, die als Einzige entsendet wird und nicht qua Amt bestellt ist, so Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.

    Sie lobte die Reform als „größte Justizreform seit den 1970er Jahren“ und Ende eines „völlig aus der Zeit gefallenen“ Systems. Kosten soll das Vorhaben rund neun Millionen Euro jährlich für zusätzliches Personal und Infrastruktur. Wo der Sitz der Behörde sein soll, ist noch ungeklärt.

    Auch zwei Wege für Abberufung geplant

    Für eine Ernennung müssen Kandidaten und Kandidatinnen zumindest zehn Jahre Erfahrung als Strafrichter bzw. -richterin oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt vorweisen können. Das war immer Forderung der ÖVP. „Dies ist essenziell, um den kritischen Blick von außen sicherzustellen“, so ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger.

    Gefordert ist außerdem ein „hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität“. Die Voraussetzungen seien „streng, aber offen“ formuliert, hieß es. Es können beispielsweise Personen zum Zug kommen, die nicht unmittelbar vor Ernennung in der Strafjustiz tätig sind, wenn sie die Kriterien erfüllen.

    Zudem können die Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen über zwei Wege abberufen werden. Entweder durch ein disziplinarrechtliches Verfahren oder – in Anlehnung an die Ministeranklage – durch den Verfassungsgerichtshof.

    Begutachtungsfrist endet am 31. August

    Durch die Neuregelung folge man außerdem einer Empfehlung des Europarats, sagten sowohl Sporrer als auch Meinl-Reisinger. Wäre Österreich im Jahr 2026 EU-Beitrittskandidat, wäre eine unabhängige Weisungsspitze in Form der Bundesstaatsanwaltschaft Bedingung für die Aufnahme in die EU. Es liege nun erstmals ein „legistisches Gesamtkonzept“ vor, dieses umfasse über 80 Seiten, so Sporrer. Sie lud alle Experten und Expertinnen, „die sich an diesem Begutachtungsverfahren beteiligen wollen“, ein, ihre Stellungnahme abzugeben. Die Begutachtungsfrist geht bis zum 31. August.

    Kritik aus der Justiz

    Die Vereinigung der Österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) zeigte sich in einer ersten Reaktion weiterhin kritisch. Man müsse den Gesetzestext noch im Detail auswerten, die Ausführungen bei der Präsentation des Entwurfes würden aber darauf schließen lassen, dass mehrere „rote Linien“ weiter aufrecht seien, sagte Anna-Marie Wukovits, Vizepräsidentin der StAV, in einer ersten Reaktion gegenüber der APA.

    Auch die Bestellung durch das Parlament stößt auf Ablehnung. Hier scheine es so zu sein, dass das Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten ohne Begründung ablehnen könne. Hierdurch könne der Eindruck entstehen, dass die Politik Einfluss nehme, heißt es weiter.

    Mayer: Parlament hat dort nichts verloren

    Ganz ähnlich äußerte sich der Verfassungsjurist Heinz Mayer. „Das Parlament hat dort nichts verloren. Wir haben eine Demokratie, aber auch eine Gewaltenteilung“, so der ehemalige Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien im Gespräch mit der APA.

    Die Generalprokuratur, die laut den Plänen in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft aufgehen würde, sieht die „Anscheinsproblematik“ (Anschein des politischen Einflusses, Anm.) nicht beseitigt – durch die geplante parlamentarische Kontrolle werde diese sogar verschärft. Durch die kurze Amtsdauer der künftigen Bundesstaatsanwälte komme es zudem zu einer regelmäßigen „Vernichtung von Fachwissen“.

    Zadic: Nicht zwischen Koalitionsparteien aufteilen

    Kritik kam von der FPÖ. Die Bundesstaatsanwaltschaft gefährde demokratische Kontrolle und schaffe noch mehr Politisierung, so FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung am Montag. „Die Weisungsspitze muss beim Justizminister bleiben“, so seine Forderung. Der Dreiersenat entziehe sich parlamentarischer Kontrolle und schaffe eine teure neue Bürokratie.

    Die Justizsprecherin der Grünen, die ehemalige Justizministerin Alma Zadic, gibt sich abwartend. „Österreich braucht eine von der Politik unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften. Das muss sich im Gesetz widerspiegeln, und genau das werden wir uns sehr genau ansehen“, so Zadic. „Die Bundesstaatsanwaltschaft ist eine zentrale Institution des Rechtsstaats – sie ist zu wichtig, um die drei Spitzenpositionen zwischen Koalitionsparteien aufzuteilen“, so Zadic weiter.

  • • WIFO/IHS: Heuer Wachstum von bis zu 0,9 Prozent erwartet

    Österreichs Wirtschaft soll heuer real um 0,8 Prozent (IHS) bzw. 0,9 Prozent (WIFO) wachsen. Die Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforscher des WIFO bestätigten heute die BIP-Prognose für das laufende Jahr, die IHS-Ökonominnen und -Ökonomen erhöhten die Wachstumsaussichten um 0,3 Prozentpunkte.

    Die Iran-USA-Verhandlungen über ein dauerhaftes Kriegsende haben zuletzt die Öl- und Spritpreise wieder stark sinken lassen. Die heimische Inflation soll laut den Prognosen heuer 3,0 bzw. 3,2 Prozent betragen.

    Iran-Krieg wirkt nach

    Der Iran-Krieg wirkt global und in Österreich konjunkturell noch nach: Mit dem Rückgang der Energiepreise werde die Konjunktur ab der zweiten Jahreshälfte wieder an Schwung gewinnen, schreibt das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) in seiner aktuellen Konjunkturprognose.

    Das Institut für Höhere Studien (IHS) rechnet im zweiten und dritten Quartal 2026 noch mit einer Stagnation der österreichischen Wirtschaftsleistung, die heimische Wirtschaft soll erst gegen Jahresende wieder Fahrt gewinnen.

    2027 Rückgang der Inflation erwartet

    Der Iran-Krieg und die gestiegenen Rohöl- und Erdgaspreise haben heuer von März bis Mai die Inflation in Österreich sprunghaft erhöht und die Unternehmens- und Verbraucherstimmung gedämpft. Seit Mitte Mai sinken die Öl- und Spritpreise wieder und näherten sich zuletzt dem Vorkrisenniveau wieder an. Die Institute gehen von einem deutlichen Rückgang der Inflation im kommenden Jahr auf 2,3 Prozent (IHS) bzw. 2,4 Prozent (WIFO) aus.