Der Ministerrat hat eine Neuregelung von Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär Schutzberechtigte an das Parlament geschickt, obwohl die Begutachtung dafür noch läuft.
Die eingebrachten Stellungnahmen sollen im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens im Herbst berücksichtigt werden, hieß es in dem Beschluss von heute. Konkret sieht die Regierungsvorlage vor, dass man Familienbeihilfe nur noch lukrieren kann, wenn man nicht in der Grundversorgung ist.
Alte Regelung im Juni abgelaufen
Grund für die Eile dürfte sein, dass die alte, erst vergangenen Oktober etablierte Regelung bereits mit 30. Juni ausgelaufen ist. Das neue Regulativ soll rückwirkend mit Anfang Juli gelten, Anträge können schon jetzt gestellt werden.
Mit dem Entwurf erwartet sich die Bundesregierung, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Bezieherinnen und Beziehern der Grundversorgung mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird, heißt es in den Erläuterungen. Bisher galt nur, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Das Ende des Doppelbezugs betrifft nicht nur Vertriebene aus der Ukraine, sondern grundsätzlich Personen, die sich in der Grundversorgung befinden. Für subsidiär Schutzberechtigte erfolgt zudem eine gesetzliche Anpassung beim Kinderbetreuungsgeld.
Für diese Personengruppe entfällt für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld das Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit.
Mehr Geld für Menschen mit Behinderung
Ebenfalls dem Nationalrat zugeleitet wurde eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz. Dabei geht es um zusätzliche Mittel zum Ausgleichstaxfonds (ATF), mit dem Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung finanziert werden. Vorgesehen sind 65 Mio. Euro im Jahr 2026, in den Folgejahren 45,1 und 24,4 und ab 2029 dann 14,8 Mio. Euro.
