• Bundesstaatsanwaltschaft kommt

Die Dreierkoalition hat sich bezüglich der Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt, wie das Justizministerium am Montag bekanntgegeben hat. Geplant ist ein Übertragen der Weisungsspitze von der Justizministerin bzw. dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde, die aus einer kollegialen Dreierspitze bestehen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf schickte die Bundesregierung am Montag in Begutachtung.

Auf die Bundesstaatsanwaltschaft hatten sich ÖVP, SPÖ und NEOS in ihrem Regierungsprogramm verständigt. Zur Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen.

Erstere hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt. Die Grünen wollen den konkreten Entwurf sehen. „So weit waren wir noch nie“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) auf einer Pressekonferenz am Montag.

Parlamentarische Kontrolle „bleibt gleich“

Denn „es geht darum, jeden Anschein unsachlichen Einflusses auf die Staatsanwaltschaften zu vermeiden“, so Sporrer. Einer der Knackpunkte der langen Verhandlungen war die Einbindung des Parlaments. Die parlamentarische Kontrolle „bleibt gleich“ so die Justizministerin am Montag. So können etwa parlamentarische Anfragen gestellt werden, in laufende Ermittlungsverfahren werde der Nationalrat aber keinen Einblick haben.

Zwar soll der Nationalrat das Gremium kontrollieren, in laufende Ermittlungsverfahren werde er aber nicht Einblick haben, wurde vonseiten des Justizministeriums betont. Mitzureden hat das Parlament aber auch bei der Bestellung.

In Generalprokuratur angesiedelt

Wie bereits bekannt, wird die Bundesstaatsanwaltschaft innerhalb der Generalprokuratur eingerichtet. Die Leitung übernimmt eine kollegiale Dreierspitze. Der Vorsitzende, der alle zwei Jahre wechselt, wird sich bei Amtsantritt vor dem Nationalrat erklären und zweimal im Jahr vor dem Justizausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwälte berichten. Die Funktionsperiode aller Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen beträgt einmalig sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.

Ein von einer mit Expertinnen und Experten besetzen Kommission erstellter Vorschlag wird dafür zuerst dem Parlament vorgelegt, dieses stimmt zu oder lehnt ab. Ist Ersteres der Fall, übermittelt die Bundesregierung den Vorschlag an den Bundespräsidenten zur Ernennung. Im Falle einer Ablehnung muss die Expertenkommission einen neuen Vorschlag übermitteln.

Wie die Auswahlkommission zusammengesetzt ist

Die zehnköpfige Auswahlkommission besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), den zwei dienstältesten Mitgliedern der Strafsenate des OGH, zwei Leitern von Oberstaatsanwaltschaften, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs, dem Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, dem Präsidenten der Notariatskammer und einer Vertretung der Universitätenkonferenz (uniko) mit Lehrbefugnis im Strafrecht und Strafprozessrecht, die als Einzige entsendet wird und nicht qua Amt bestellt ist, so Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.

Sie lobte die Reform als „größte Justizreform seit den 1970er Jahren“ und Ende eines „völlig aus der Zeit gefallenen“ Systems. Kosten soll das Vorhaben rund neun Millionen Euro jährlich für zusätzliches Personal und Infrastruktur. Wo der Sitz der Behörde sein soll, ist noch ungeklärt.

Auch zwei Wege für Abberufung geplant

Für eine Ernennung müssen Kandidaten und Kandidatinnen zumindest zehn Jahre Erfahrung als Strafrichter bzw. -richterin oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt vorweisen können. Das war immer Forderung der ÖVP. „Dies ist essenziell, um den kritischen Blick von außen sicherzustellen“, so ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger.

Gefordert ist außerdem ein „hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität“. Die Voraussetzungen seien „streng, aber offen“ formuliert, hieß es. Es können beispielsweise Personen zum Zug kommen, die nicht unmittelbar vor Ernennung in der Strafjustiz tätig sind, wenn sie die Kriterien erfüllen.

Zudem können die Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen über zwei Wege abberufen werden. Entweder durch ein disziplinarrechtliches Verfahren oder – in Anlehnung an die Ministeranklage – durch den Verfassungsgerichtshof.

Begutachtungsfrist endet am 31. August

Durch die Neuregelung folge man außerdem einer Empfehlung des Europarats, sagten sowohl Sporrer als auch Meinl-Reisinger. Wäre Österreich im Jahr 2026 EU-Beitrittskandidat, wäre eine unabhängige Weisungsspitze in Form der Bundesstaatsanwaltschaft Bedingung für die Aufnahme in die EU. Es liege nun erstmals ein „legistisches Gesamtkonzept“ vor, dieses umfasse über 80 Seiten, so Sporrer. Sie lud alle Experten und Expertinnen, „die sich an diesem Begutachtungsverfahren beteiligen wollen“, ein, ihre Stellungnahme abzugeben. Die Begutachtungsfrist geht bis zum 31. August.

Kritik aus der Justiz

Die Vereinigung der Österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) zeigte sich in einer ersten Reaktion weiterhin kritisch. Man müsse den Gesetzestext noch im Detail auswerten, die Ausführungen bei der Präsentation des Entwurfes würden aber darauf schließen lassen, dass mehrere „rote Linien“ weiter aufrecht seien, sagte Anna-Marie Wukovits, Vizepräsidentin der StAV, in einer ersten Reaktion gegenüber der APA.

Auch die Bestellung durch das Parlament stößt auf Ablehnung. Hier scheine es so zu sein, dass das Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten ohne Begründung ablehnen könne. Hierdurch könne der Eindruck entstehen, dass die Politik Einfluss nehme, heißt es weiter.

Mayer: Parlament hat dort nichts verloren

Ganz ähnlich äußerte sich der Verfassungsjurist Heinz Mayer. „Das Parlament hat dort nichts verloren. Wir haben eine Demokratie, aber auch eine Gewaltenteilung“, so der ehemalige Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien im Gespräch mit der APA.

Die Generalprokuratur, die laut den Plänen in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft aufgehen würde, sieht die „Anscheinsproblematik“ (Anschein des politischen Einflusses, Anm.) nicht beseitigt – durch die geplante parlamentarische Kontrolle werde diese sogar verschärft. Durch die kurze Amtsdauer der künftigen Bundesstaatsanwälte komme es zudem zu einer regelmäßigen „Vernichtung von Fachwissen“.

Zadic: Nicht zwischen Koalitionsparteien aufteilen

Kritik kam von der FPÖ. Die Bundesstaatsanwaltschaft gefährde demokratische Kontrolle und schaffe noch mehr Politisierung, so FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung am Montag. „Die Weisungsspitze muss beim Justizminister bleiben“, so seine Forderung. Der Dreiersenat entziehe sich parlamentarischer Kontrolle und schaffe eine teure neue Bürokratie.

Die Justizsprecherin der Grünen, die ehemalige Justizministerin Alma Zadic, gibt sich abwartend. „Österreich braucht eine von der Politik unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften. Das muss sich im Gesetz widerspiegeln, und genau das werden wir uns sehr genau ansehen“, so Zadic. „Die Bundesstaatsanwaltschaft ist eine zentrale Institution des Rechtsstaats – sie ist zu wichtig, um die drei Spitzenpositionen zwischen Koalitionsparteien aufzuteilen“, so Zadic weiter.