Die Arbeiterkammer (AK) Wien fordert verbindliche gesetzliche Grenzen für die Arbeit bei Hitze. Am Montag präsentierten die AK und die Medizinische Universität Wien eine Studie, die medizinische Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und Pausen liefern soll.
Die Lufttemperatur allein sei als Maßstab unzureichend. „Hitzestress ist kein Spaß, aber nach wie vor aus meiner Sicht extrem unterschätzt“, sagte Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner an der MedUni Wien. Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und die konkrete körperliche Belastung durch die Arbeit müssten zwingend berücksichtigt werden.
Unfallrisiko steigt bei Hitze deutlich
Die vorgelegte Studie basiert auf über 17.000 Einzelberechnungen und verknüpft die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria mit der jeweiligen physischen Belastung. Das daraus abgeleitete Modell zeigt auf, wie lange unter bestimmten klimatischen Bedingungen noch sicher gearbeitet werden kann und wann zwingend Abkühlphasen notwendig sind.
Ab einer Körperkerntemperatur von 38,5 Grad müsse die Arbeit ohne Ausnahme sofort abgebrochen werden, erklärte der Mediziner. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinke die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steige zudem das Unfallrisiko um sieben Prozent.
Gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen
Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, forderte auf Basis dieser Erkenntnisse gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung auch zu echtem „Hitzefrei“ führen, also zwingenden Pausen zur Abkühlung. Zudem seien verbindliche Regeln für Arbeitsräume in Gebäuden notwendig.
„Wir haben jetzt sehr oft über Baustellen gesprochen, aber wir wissen: Ganz, ganz viele Menschen arbeiten in Büros, in Fabrikshallen und in anderen Räumlichkeiten, wo es durchaus auch zu extremen Hitzebelastungen kommt“, sagte Stilling. Bisher greife die seit Jahresbeginn geltende Hitzeschutzverordnung vor allem bei Tätigkeiten im Freien.
Strengere Kontrollen durch Arbeitsinspektion gefordert
Stilling verlangte ferner den verpflichtenden Einsatz von wissenschaftlichen Messinstrumenten in den Betrieben sowie strengere Kontrollen durch die Arbeitsinspektion. Das sei auch notwendig, um den UV-bedingten weißen Hautkrebs, von dem im ersten Jahr der Anerkennung als Berufskrankheit bereits 51 Fälle gemeldet wurden, besser präventiv zu bekämpfen. Beschäftigte würden sich zwar zur Arbeitsleistung verpflichten, so Stilling: „Aber sie verpflichten sich nicht dazu, ihren Arbeitgebern ihre Gesundheit zu opfern.“
Unterstützung für den Vorstoß kam vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Anlässlich des Hitzeaktionstags verwies Dinah Djalinous-Glatz, Expertin für Arbeitnehmerschutz, auf eine zunehmende Hitzebelastung in Innenräumen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Werkshallen. Was für Arbeiten im Freien gelte, müsse künftig auch für Innenräume gelten, so die Gewerkschaft. Der ÖGB startete dazu eine branchenübergreifende Onlineumfrage zur aktuellen Hitzebelastung am Arbeitsplatz.
