• Gericht weist Gastpatientenklage ab

Die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatientenstreit mit der Stadt Wien ist vom Wiener Handelsgericht abgewiesen worden. Der Operationstermin des Klägers sei nicht abgesagt, sondern auf der Warteliste zurückgereiht worden.

15 Monate lang habe der Patient auf einen Operationstermin in der Orthopädie Speising gewartet, dann sei der Termin abgesagt worden, mit der Begründung, der Mann habe seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich. So lautete bisher die mediale Darstellung aus Niederösterreich. Ganz so war es wohl nicht, stellte sich bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag heraus, berichtete das Ö1-Mittagsjournal.

Der Patient sei nur auf der Warteliste immer weiter zurückgerutscht und habe sich deshalb letztlich in Tulln in Niederösterreich operieren lassen, erklärte Christian Kuhn, der Anwalt des Orthopädischen Spitals Speising (OSS). Insofern könne man darüber streiten, ob der Patient einen Schaden erlitten habe, sagte der Richter am Handelsgericht.

Richter: Spital kann Verfassungskonformität nicht prüfen

Das Handelsgericht war zuständig, weil der Patient das OSS auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz verklagte. Das eigentliche Ziel der niederösterreichischen Klage ist aber ein größeres: Christoph Herbst, der Anwalt des Landes Niederösterreich und des Patienten, beantragte, dass das Handelsgericht den Verfassungsgerichtshof anruft. Dieser soll gleich die ganze Wiener Gesetzesbestimmung prüfen, die eine solche Benachteiligung von Patienten und Patientinnen aus anderen Bundesländern ermöglicht.

Der Richter kommentierte das am Donnerstag so: „Sie haben den falschen Patienten.“ Die Klage sei unschlüssig. Man könne nicht vom OSS verlangen, dass es prüft, ob eine Wiener Gesetzbestimmung verfassungskonform ist oder nicht. Das Spital habe sich an das Gesetz gehalten.

Der Richter wies die Klage gegen das Spital ab und ruft zudem den Verfassungsgerichtshof nicht an. Der vom Land Niederösterreich unterstützte Gastpatient muss die Kosten für das Verfahren tragen und diese der beklagten Partei binnen 14 Tagen ersetzen. Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Herbst, meldete Berufung an.

Gang zum Verfassungsgerichtshof folgt wohl

„Dem Kollegen Herbst ist das völlig wurscht“, formulierte Speising-Anwalt Kuhn. „Er will zum Verfassungsgerichtshof. Wenn Sie die Klage abweisen, kommt er eh zum Verfassungsgerichtshof.“ Der Patient kann – wohl weiterhin mit finanzieller Unterstützung des Landes Niederösterreich – aufgrund der abgewiesenen Klage nun selbst den Weg zum Verfassungsgerichtshof einschlagen, so Ö1. Ob das geschehen wird, wollte Anwalt Herbst, der selbst Verfassungsrichter ist, nach der Verhandlung nicht sagen.