• Volksanwalt Achitz will Lückenschluss bei Heimopferrente

Volksanwalt Bernhard Achitz ortet eine gesetzliche Lücke bei der Heimopferrente. Diese erhalten Personen, die als Kind in einem Heim Opfer von Gewalt wurden. An arbeitsfähige Personen wird das Geld ausbezahlt, sobald sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben oder tatsächlich in Pension sind.

„Wer aber sein Leben lang Nachtschwerarbeit verrichtet hat und daher früher in Pension gehen kann, bekommt keine Heimopferrente“, kritisierte Achitz nun.

Denn bei den Leistungen, die diese Personen erhalten, handle es sich rechtlich gesehen um Sonderruhegeld und keine Pension. Sonderruhegeld werde im Heimopfergesetz aber nicht extra erwähnt.

„Ich gehe davon aus, dass das keine Absicht gewesen ist, sondern ein Versehen“, vermutete Achitz in einer Aussendung. „Ich ersuche daher das Parlament, eine entsprechende Korrektur zu beschließen.“ Sonderruhegeld müsse im Gesetz mit Pension gleichgestellt werden.

Vorschlag bereits an Nationalrat übermittelt

„Ich glaube, dass das keine bewusste Entscheidung war“, sagte auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak, der gemeinsam mit der dreiköpfigen Volksanwaltschaft im Juni in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zu Gast war. Er sprach sich für eine Klarstellung im Gesetz aus.

Achitz geht davon aus, dass sich dafür eine große parlamentarische Mehrheit findet. Die Volksanwaltschaft habe dem Nationalrat den Vorschlag zur Gesetzeserweiterung schon übermittelt.

Die Heimopferrente beträgt aktuell 433 Euro pro Monat. Damit will der Staat eine symbolische Wiedergutmachung leisten. Anspruchsberechtigt sind jene, die vor dem Jahr 2000 als Kind in einem Heim lebten und dort Opfer eines Gewaltakts wurden. Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, bekommt die Heimopferrente sofort.