• Insolvenzentgeltfonds: RH-Kritik an Beitragssenkung

Der Rechnungshof (RH) hat in einem heute veröffentlichten Bericht die Ausgestaltung des Insolvenzentgeltfonds (IEF) kritisiert. Dieser dient der Befriedigung von Ansprüchen von Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, wenn ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin Insolvenz anmeldet. „So, wie das System ausgestaltet ist, birgt es in einigen Punkten jedoch ein Risiko von Fehlanreizen“, so der RH. Zudem werde es 2027/28 Anhebungen des Beitragssatzes brauchen.

Konkret untersucht wurde das Arbeitsministerium. Unter der Ägide des damals zuständigen ÖVP-Ministers und nunmehrigen Nationalbankgouverneurs Martin Kocher waren die Beitragssätze auf 0,1 Prozent gesenkt worden, was die IEF-Reserven schmälerte. Auch die IEF-Service GmbH, die den Insolvenzentgeltfonds verwaltet, wurde analysiert. Der Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 2022 bis Mitte 2025.

Reserven gingen „stark zurück“

„Durch die starke Absenkung der Beitragssätze gingen die Reserven des IEF stark zurück“, so der RH. „2027 beziehungsweise 2028 wird eine Anhebung des Beitragssatzes erforderlich sein.“

Als ein Risiko hält der RH beispielsweise grundsätzlich Anspruchsmaximierungen fest, etwa dass „schlecht überprüfbare Ansprüche wie Überstunden“ zulasten des IEF geltend gemacht werden könnten. Und: „Bei langer Kündigungsentschädigung besteht ein Fehlanreiz, keinen neuen Job anzunehmen.“

RH-Empfehlungen an Schumann

Auch ein „Überwälzen von Ansprüchen auf den IEF“ berge ein Risiko, so der RH: „Wenn etwa bei finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens die Zahlungen an die Beschäftigten hinausgezögert werden mit dem Argument, dass man als Arbeitnehmer durch den IEF ohnehin gut abgesichert sei.“

Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium – nunmehr ist Korinna Schumann (SPÖ) zuständige Regierungspolitikerin –, gesetzliche Anpassungen und Begrenzungen der Anspruchsgrundlagen voranzutreiben.