• Spitzensteuersatz: ÖVP und NEOS gegen SPÖ-Vorschlag

Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS verhandeln derzeit über die geplante Sozialhilfereform. Sie könnte auch Einschnitte für Spitzenverdienerinnen und -verdiener bringen, zumindest, wenn es nach der SPÖ geht. ÖVP und NEOS lehnten das am Montag allerdings ab. Über die Reform wird trotzdem verhandelt.

Begleitend zum Gesetzesentwurf des SPÖ-geführten Sozialministeriums wird vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro wirken zu lassen. Bisher greift dieser Satz erst ab einer Million Euro. Auch die derzeitige Befristung bis zum Jahr 2029 soll fallen, der Satz soll unbefristet gelten.

Damit soll die ebenfalls geplante (und schon bekannte) Erhöhung des Kindermehrbetrags von derzeit 700 auf 1.000 Euro gegenfinanziert werden, die sich ebenso im vorliegenden Entwurf findet. Der Vorschlag soll aus dem ebenfalls SPÖ-geführten Finanzministerium stammen.

Klare Ablehnung der Koalitionspartner

Der Vorschlag entspreche natürlich nicht den Vorstellungen der eigenen Partei, sagte ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl darauf angesprochen in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinen Kollegen aus den Regierungsfraktionen. NEOS-Klubchef Yannick Shetty wiederum sprach von neuen „Fantasien“, wie man die Steuerquote weiter nach oben bringe. Man werde sich den Vorschlag aber natürlich „in der Sache anschauen“.

Deutlich schärfer hatte davor ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner reagiert: Neue Steuern seien „das Letzte, was wir in Österreich jetzt brauchen“. NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos hatte ebenfalls von einem „falschen Weg“ gesprochen. Auch die Industriellenvereinigung sprach sich umgehend dagegen aus. SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher hingegen verteidigte den Vorschlag aus den eigenen Reihen.

Finanzministerium: Mehrere Optionen

Das SPÖ-geführte Finanzministerium verwies am Montag auf das Regierungsprogramm und die darin festgeschriebene Absicht, Maßnahmen gegen Kinderarmut zu ergreifen. Eine Erhöhung des Kindermehrbetrags sei eine mögliche Option dafür, hieß es. Für die Gegenfinanzierung gebe es „mehrere Optionen“. Den Verhandlungen wolle man jedoch nicht vorgreifen.

Maßnahme zur Gegenfinanzierung

Gegenfinanziert werden soll damit das Vorhaben, den Kindermehrbetrag zu erhöhen, und zwar von derzeit 700 auf 1.000 Euro. Der Kindermehrbetrag kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der Familienbonus plus aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, wie es auch in den Erläuterungen zum Entwurf heißt.

Geregelt werden soll die Änderung der Besteuerung – so der Vorschlag der SPÖ – nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) selbst, sondern im Einkommensteuergesetz. Im vorliegenden Entwurf heißt es zu diesem Vorschlag: „Zeitgleich soll die Tarifstufe des Grenzsteuersatzes in Höhe von 55 Prozent gemäß § 33 Abs. 1 abgesenkt werden. Mit der gegenständlichen Novellierung soll die Anwendbarkeit des Steuersatzes auf Einkommensteile über 500.000 Euro (statt bisher über einer Million Euro) vorgesehen werden.“ Die neue Grenze von 500.000 Euro soll weiterhin nicht der Inflationsanpassung unterliegen.

SPÖ will Familien mit niedrigeren Einkommen entlasten

Der unter der ÖVP-FPÖ-Regierung mit Jänner 2019 eingeführte Familienbonus plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die zu entrichtende Einkommensteuer direkt reduziert. Der Bonus beträgt aktuell je Kind bis zum 18. Geburtstag 2.000 Euro jährlich. Nach dem 18. Geburtstag gibt es pro Jahr 700 Euro als Absetzbetrag, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird. Für Geringverdiener, bei denen der Bonus aufgrund zu geringer Bruttoeinkünfte ins Leere gehen würde, greift stattdessen der erwähnte Kindermehrbetrag.

„Da Familien in den unteren Einkommenssegmenten von Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung besonders betroffen“ seien, „soll durch eine weitere Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 1.000 Euro jährlich pro Kind eine gezielte Entlastung erfolgen“, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Gelten soll die Neuerung dem Entwurf zufolge ab kommendem Jahr.

Nach der Ablehnung durch ÖVP und NEOS zur Gegenfinanzierung ist freilich fraglich, ob es diese in der Form überhaupt geben wird. Die koalitionsinternen Verhandlungen über die Sozialhilfereform stehen erst am Anfang.