• Patientenvertreter beklagen geschwärzte PVA-Unterlagen

Patientenvertreterinnen und -vertreter beklagen im Bereich der Begutachtungen, dass Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) teils mit Schwärzungen versehen sind.

Betroffen seien insbesondere psychologische Testungen, sagte der Obmann des Vereins ChronischKrank, Jürgen Holzinger, gegenüber APA und ORF. Problematisch sei das etwa bei der Vorbereitung auf Einsprüche gegen Bescheide vor Gericht. Seitens der PVA hieß es, die Nichtveröffentlichung diene dem Schutz der methodischen Validität.

Holzinger verwies gegenüber der APA sowie in der aktuellen Ausgabe der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf seinem Verein vorliegende Unterlagen von Patientinnen und Patienten: Die Schwärzungen betreffen psychologische Testungen im Rahmen von medizinischen Begutachtungen.

Auch Gedächtnistests betroffen

In den auch der APA vorliegenden Gutachten der PVA ist ersichtlich, dass es teilweise zu seitenweise kompletten Schwärzungen kommt. Betroffen sind Leistungstests oder Fragebögen, die etwa auf „Aggravation“ (Übertreibung) testen und Leistungen wie Konzentration und Gedächtnis messen sollen.

Gleiches gilt u. a. für Tests zur Persönlichkeitsdiagnostik. Laut Holzinger komme das nicht bei allen Gutachten vor. Die Anzahl sei schwer zu beziffern, betreffe aber in etwa ein knappes Viertel der dem Verein vorgelegten psychologischen Testungen.

Patientenvertreter fordert Transparenz

Festzuhalten sei, „dass das Gutachten für Betroffene im Sinne des Rechtsstaates von zentraler Bedeutung ist, da dies die Grundlage für die jeweilige rechtliche Entscheidung ist“, sagte Holzinger. Die Rechte der betroffenen Person würden aber nur dann gewahrt bleiben, wenn sowohl über die Methodik als auch die Diagnostik Kenntnis vorliegt. Denn beides stelle (zusammenfassend für das Gutachten) die Grundlage für die rechtliche Entscheidung dar – etwa über Anerkennung oder Nichtanerkennung eines Antrags auf Pflegegeld oder Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.

PVA: Vorbereitung auf Tests unterbinden

Mit der Nichtveröffentlichung sollen laut PVA allfällige Vorbereitungen der Antragsteller auf die Tests unterbunden werden: Auf Anfrage hieß es seitens der PVA, es sei festgestellt worden, „dass Testverfahren mehrfach im Internet veröffentlicht wurden“. „In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen gegeben, welche Antworten zur Erreichung bestimmter Testergebnisse hilfreich sind. In den Gutachten wird daher den Versicherten die detaillierte Beschreibung der Testverfahren nicht mehr zur Verfügung gestellt“, so die PVA.

Die Vorgehensweise habe bei einigen Versicherten „zu Unklarheiten geführt“, so die PVA zur APA. „Die psychologischen Untersuchungsbefunde wurden daher bereits formal umgestaltet“, hieß es – weitere Details dazu wurden aber nicht genannt. Darüber hinaus hieß es, es sei „eine persönliche Einsichtnahme in der jeweiligen Landesstelle in das Gutachten möglich“.