News Archiv December 2015

Adoptionsrecht für Homosexuelle ab 1. Jänner

Ab dem Jahr 2016 dürfen homosexuelle Paare eine Familie gründen und Kinder adoptieren. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Heiraten ist weiterhin nicht erlaubt.

Bisher durften gleichgeschlechtliche Paare Stiefkinder adoptieren oder Pflegekinder bei sich aufnehmen. In Zukunft können homosexuelle Paare auch gemeinsam Kinder adoptieren. Für Helmut Graupner, Rechtsanwalt der beiden Frauen, die mit ihrem Fall das Verfahren vergangenen Winter beim Verfassungsgerichtshof in Gang gebracht haben, ist das ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung.

Gegenüber Ö1 sagt Graupner: „Es ist kein Unterschied mehr, es gibt genau die gleichen Möglichkeiten, genau die gleichen rechtlichen Bestimmungen bei Adoption, Fortpflanzungsmedizin und Samenspende.“ In Österreich warten Eltern im Schnitt drei bis vier Jahre auf ein Adoptivkind.

MA 11 sucht „geeignete Menschen“

Bei den zuständigen Ämtern begrüßt man die neue Regelung. Im Vordergrund steht aber immer noch das Wohl des Kindes. „Wir suchen Menschen, die für die Kinder geeignet sind – unabhängig von sexueller Orientierung“, sagt etwa Petra Mandl von der für Adoptionen zuständige MA 11 (Amt für Jugend und Familie).

Kritik gibt es trotzdem, denn Österreich ist nun europaweit das einzige Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare zwar adoptieren aber nicht heiraten dürfen. "Österreich hat den zweiten, dritten, vierten Schritt gemacht, ohne den ersten Schritt zuvor gemacht zu haben. Sie dürfen zwar Familien gründen, aber heiraten dürfen sie nicht. Da sollten wir auch endlich europäischen Standard erreichen“, sagt Rechtsanwalt Helmut Graupner.

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SPÖ legt bei Kritik an OMV-Plänen nach

Die SPÖ lässt beim börsennotierten OMV-Konzern nicht locker: Heute wiederholte Industriesprecher Rainer Wimmer die Kritik an den Plänen von OMV-Chef Rainer Seele, dem Unternehmen einen Viertelanteil am russischen Gasfeld Urengoj zu sichern und den Russen dafür OMV-Assets abzutreten. Wimmer sieht durch den russischen Energieriesen Gasprom die Versorgungssicherheit Österreichs gefährdet.

„Systemrelevante Infrastruktur darf nicht ins Ausland verkauft werden“, erklärte Wimmer per Aussendung und forderte von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) „ein klares Bekenntnis zur OMV und zu deren Auftrag, die Versorgungssicherheit zu garantieren“.

Spekulation über Beteiligungen

Laut Medienspekulationen könnten die Raffinerien in Schwechat und im bayerischen Burghausen in eigene Gesellschaften ausgelagert werden, um eine Beteiligung der Gasprom daran zu ermöglichen. Eine Beteiligung der Russen an der OMV selbst hatte Seele wiederholt ausgeschlossen.

Weiters wird vermutet, dass die OMV bis zu oder vielleicht auch mehr als die Hälfte ihrer Tochter Gas Connect an die Russen abgeben könnte, in der das österreichische Gasleitungsnetz gebündelt ist. Diese Variante hat OMV-Aufsichtsratschef Peter Oswald bereits dementiert. Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen (ÖBIB), Nachfolgerin der Industrieholding ÖIAG, hält über 30 Prozent der Aktien an der OMV.

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Oberhauser macht sich gegen Zwei-Klassen-Medizin stark

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will sich verstärkt gegen ein Ausbreiten der Zwei-Klassen-Medizin einsetzen. Die langen Wartezeiten für Kassenpatienten auf bestimmte Untersuchungen finde sie „extrem ärgerlich“, so die Ministerin im APA-Interview. Das Gesetz zur Primärversorgung will sie im April vorlegen, davor soll es Gespräche auch mit der Ärztekammer geben.

Vorziehen von PrivatpatientInnen „gehört sich nicht“

Dass KassenpatientInnen lange auf eine Computertomografie oder eine Magnetresonanz-Untersuchung warten müssen, Privatzahler aber sofort an die Reihe kommen, will Oberhauser nicht akzeptieren. „Das gehört sich nicht, dafür stehe ich nicht.“

Ärgerlich sei auch, dass die Vertreter der entsprechenden Institute und die Sozialversicherung den „nicht sehr glücklichen“ Kassenvertrag für diesen Bereich neuerlich verlängert haben. „Das ist nicht das erste Mal, und jetzt sind sie wieder nicht einig, was da drinnen steht“, sagte Oberhauser. „Wenn die beiden das nicht schaffen, dann muss man wieder an den Tisch und sich etwas anderes überlegen.“

Den Trend zur Privatmedizin sieht die Ministerin mit Skepsis. „Das ist keine gute Entwicklung, dass immer mehr Ärzte keine Kassenverträge mehr wollen.“ Zwar sei die Wahlarztmedizin manchmal die angenehmere, weil mit mehr Zuwendung verbunden. Für jene, die sich das nicht leisten können, sei das System dann aber „nicht mehr so gut, wie ich es gerne hätte“.

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Nationalrat beschloss 2015 insgesamt 113 Gesetze

Der Nationalrat hat von Jänner bis Dezember 113 Gesetze beschlossen. Relativ gering fiel dabei die Zahl der einstimmigen Beschlüsse aus: Nur 30 Mal gaben alle sechs Fraktionen einer Vorlage ihren Segen.

Im Plenum saßen die Mandatare heuer 54 Mal, es gab sechs Sondersitzungen. Dass bei so vielen und auch langen Treffen die Emotionen gerne einmal in die Höhe gehen, belegen 36 Ordnungsrufe.

Am vergleichsweise gnädigsten war Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), die bloß zehn Mal zur Ordnung rief. Strengster Präsident war der Dritte, Norbert Hofer (FPÖ). Er verteilte 14 Ordnungsrufe, direkt in der Mitte platzierte sich der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) mit zwölf.

Zusätzliche Arbeit durch Hypo-Ausschuss

Zusätzliche Arbeit gab es für die Abgeordneten durch den Hypo-Untersuchungsausschuss, der bisher nicht weniger als 450 Stunden in Anspruch nahm. 48 Sitzungen fanden statt, 88 Befragungen wurden durchgeführt. Im EDV-System des Parlaments sind im Zusammenhang mit dem Ausschuss zurzeit insgesamt rund zwei Millionen Dokumente, die ausgedruckt rund 16 Millionen A4-Seiten umfassen würden, davon 107.064 Stufe 2 („vertraulich“) und 914 Seiten Stufe 3 („geheim“). Unter Stufe 4 („streng geheim“) fiel bisher kein einziges Dokument.

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Neues Gesetz: Langer Weg zur Barrierefreiheit

Nur langsames Umdenken

Zehn Jahre haben Unternehmen Zeit gehabt, um ihre Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten. So lange lief die gesetzliche Übergangsfrist. Mit Jahresanfang tritt das Behindertengleichstellungsgesetz in vollem Umfang in Kraft. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen durch bauliche Maßnahmen für alle Menschen barrierefrei erreichbar sind - egal ob Neubauten oder Altgebäude.

Das Bewusstsein für Barrierefreiheit erhöhte sich in den letzten Jahren stark. „Das Thema wird mehr wahrgenommen, es wird auch mehr getan – wenn auch nur von manchen,“ so Volker Frey. Frey ist Generalsekretär des Klagsverbandes, einem Verein zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern.

Ab dem 1. Jänner sollten eigentlich alle Barrieren beseitigt sein. Soweit zumutbar, müssen dann alle Geschäfte, Restaurants, Anwaltspraxen, Hotels, Haltestellen etc. ab diesem Zeitpunkt ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis auch für Menschen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen zugänglich und nutzbar sein.

Betroffene müssen Initiative ergreifen

Doch was wird sich konkret für Betroffene ändern, die doch noch auf Barrieren stoßen? „Praktisch sehr wenig“, sagt Experte Frey. Denn die Einhaltung des neuen, nun wirksamen Gesetzes wird nicht kontrolliert. Von Produkten und Dienstleistungen ausgesperrte Betroffene müssen selbst die Initiative ergreifen und den jeweiligen Unternehmer auf seine Pflichten aufmerksam machen. Das kann manchmal schon zum Erfolg führen, denn oft wird Barrierefreiheit keineswegs absichtlich oder bewusst ignoriert, sondern ist das Fehlen einzig durch Unwissenheit begründet.

Ist keine Einsicht bzw. kein Einlenken seitens des Unternehmers in Sicht, kann der Fall kostenlos bei einer Schlichtungsstelle im Sozialministeriumservice vorgebracht werden. Dieses lädt den Unternehmer schriftlich zu einem Gespräch wegen fehlender Barrierefreiheit, andernfalls droht eine Klage. 90 Prozent der Unternehmer würden zu dem Schlichtungsgespräch erscheinen, so Martin Ladstätter, Obmann des Vereins Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (BIZEPS). BIZEPS führt Buch über alle Schlichtungsfälle, die Daten sind über die Website einsehbar.

Hälfte der Schlichtungen endet mit Einigung

„Ganz nach dem Motto ‚Durchs Reden kommen d’Leut zam‘ sind diese Schlichtungsverfahren sehr wichtig“, sagt Ladstätter im Gespräch mit ORF.at. In etwa der Hälfte der Fälle werde eine Einigung erreicht. So führt Ladstätter etwa das Beispiel eines blinden Bankkunden an, der nach einer Onlinebanking-Umstellung das Service nicht mehr wie gewohnt mittels Screenreader nutzen konnte. Nachfragen bei und Hinweise an die IT-Abteilung der Bank wurden einfach abgetan. Zur Schlichtung erschien dann ein Vorstandsmitglied der Bank, erkannte die Barriere an und leitete umgehend eine Änderung ein. Einige Zeit später konnte der Kunde Bankgeschäfte wieder in vollem Umfang selbstständig durchführen.

„Nur ganz, ganz wenige Schlichtungen enden mit einer Klage,“ so Ladstätter. Bei durchschnittlich 200 jährlichen Schlichtungsfällen seien in den letzten zehn Jahren nur etwa 20 vor Gericht gelandet. „Das Problem ist, dass die Betroffenen gar nicht auf die Beseitigung der Barriere klagen können, sondern nur Schadenersatz erhalten,“ sagt Frey vom Klagsverband. Das helfe demjenigen, der von einer Leistung ausgesperrt ist, wenig. „Wir wünschen uns ganz klar einen klagbaren Beseitigungsanspruch“, so Frey weiter.

Aufholbedarf auch bei der öffentlichen Hand

Doch nicht nur bei privaten Unternehmern gibt es noch Aufholbedarf, auch bei von der Stadt beauftragten Umbauvorhaben wird die Barrierefreiheit oftmals nicht umfassend miteingeplant. Prominentes Beispiel ist die neue Mariahilfer Straße. Zwar wurde das Pflaster dort komplett neu verlegt, doch das letzte Stückerl, der barrierefreie Zugang zu den Geschäften, wurde nicht berücksichtigt.

Statt leicht überwindbarer Schrägen gibt es hier nach wie vor Stufen beim Eingang, wie Ladstätter bemängelt. An taktile Leitlinien für blinde und sehbehinderte Menschen sei zwar gedacht worden. Doch werden diese auf der neuen Mariahilfer Straße immer wieder von Kanaldeckeln unterbrochen, die für Verwirrung sorgen und die Orientierung mittels Blindenstock erschweren.

Tourismus erkennt Potenzial

Manche Branchen erkannten jedoch auch bereits das Potenzial der großen Gruppe an beeinträchtigten Menschen. Gastronomie und Hotellerie sehen etwa die Barrierefreiheit als Chance, neue Gästegruppen anzusprechen sowie bestehende alternde Gäste langfristig zu binden.

„Tourismusbetriebe, die gezielt auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Gästegruppen eingehen, verschaffen sich nachhaltige Wettbewerbsvorteile", sagte Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Vorjahr. Denn betroffen sind nicht nur blinde Menschen und solche im Rollstuhl, auch ältere Personen mit Rollator oder einer Sehschwäche und etwa Familien mit Kleinkindern im Kinderwagen profitieren von den barrierefreien Maßnahmen.

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ELGA: Bisher 67.000 PatientInnen registriert

Seit gut zwei Wochen ist die elektronische Gesundheitsakte ELGA in Betrieb, vorerst in Spitälern in der Steiermark und in Wien. Rund 67.000 Patientinnen und Patienten wurden bisher in ELGA registriert.

In ELGA werden Befunde und Entlassungsbriefe elektronisch gespeichert. Diese sind dann für behandelnde Ärzte, Spitäler und Patienten per Mausklick abrufbar. Die Einführung des Systems sei bisher ohne Probleme verlaufen und laufe stabil, sagt ELGA-Geschäftsführerin Susanne Herbeck.

Rund 67.000 Patientinnen und Patienten sind bis jetzt in ELGA registriert. Der Großteil davon in den steirischen Spitälern, rund 2.100 Patienten sind es im Wiener Krankenhaus Hietzing. Etwa 2.000 Personen haben bis jetzt auf das ELGA-Portal - das ist jene Seite im Internet, auf der man per Handy-Signatur seine Befunde einsehen oder sich von ELGA abmelden kann - zugegriffen.

Niederösterreich, Kärnten und AUVA folgen zunächst

Nach dem Start von ELGA in Spitälern und Pflegeeinrichtungen der Steiermark und Wien am 9. Dezember, folgen alle öffentlichen Spitäler in Wien am 28. Dezember, nur das AKH folgt später. Anfang 2016 sollen die Häuser in Niederösterreich und Kärnten sowie die Einrichtungen der AUVA die Aufnahme des Betriebs vornehmen. Im Herbst sollen dann die verbleibenden Bundesländer folgen. Die niedergelassenen Ärzte arbeiten ab Mitte 2016 freiwillig und ab Mitte 2017 verpflichtend mit ELGA. Der Vollausbau soll 2017 abgeschlossen sein.

Ärztekammer bleibt bei ihrer Kritik

Trotz der erfolgreichen Einführung bleibt die Ärztekammer bei ihrer Kritik. Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart betonte hingegen, dass die Bedenken seiner Interessensvertretung „alles andere als ausgeräumt“ seien. „Die Einführung von ELGA war bisher durch ständige Terminverschiebungen geprägt, und der Eindruck der Mängelhaftigkeit und Unausgereiftheit von ELGA konnte seitens der Gesundheitspolitik bisher nicht überzeugend widerlegt werden“, sagte Steinhart in einer Aussendung.

ELGA biete nach heutigem Wissen keine ausreichende Befundsicherheit, ELGA sei mit ärztlichen Haftungsproblemen verbunden, ELGA sei nicht benutzerfreundlich und insgesamt ein „bürokratischer Zeitfresser mit zweifelhaftem Nutzen für Patient und Arzt“, bekräftigte Steinhart seine Kritik. Auch die Frage der Datensicherheit bleibt seiner Ansicht nach abzuwarten.

WGKK und Gewerkschaft betonen Vorteile

Die Wiener Gebietskrankenkasse und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) betonten hingegen die Vorteile von ELGA: Befunde könnten jederzeit und von überall abgerufen werden. Unnötige Doppeluntersuchungen würden weniger, für die Patienten bedeutet dies, dass sie weniger Zeit in Ordinationen verbringen und mit geringeren Wegzeiten konfrontiert seien. Mit der ab dem Frühjahr geplanten E-Medikation könnten auch unerwünschte Wechselwirkungen bei Einnahme mehrerer Medikamente öfters vermieden werden.

In Sachen Sicherheit verwiesen die WGKK und der Leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz jeweils in Aussendungen darauf, dass neben dem Bürger nur der behandelnde Arzt auf ELGA zugreifen könne. Mitarbeiter der Krankenkassen, Chef- und Betriebsärzte sowie Arbeitgeber haben keinen Zugriff.

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Assistenzeinsatz: Bundesheer will mehr Mitsprache

Auch Aufstockung möglich

Das Bundesheer sei für eine Verlängerung des Assistenzeinsatzes im kommenden Jahr bereit, hieß es am Montag anlässlich der Bilanz nach 100 Tagen Einsatz im Zuge der Flüchtlingskrise. Auch eine Aufstockung ist laut Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) möglich. Zurzeit sind rund 1.000 Berufs- und Zeitsoldaten im Einsatz - 2.200 sind derzeit möglich.

Man sei in der Lage, noch aufzustocken, sagte Klug bei der Pressekonferenz zu 100 Tagen Assistenzeinsatz. Bisher wurde der vom Ministerrat vorgegebene Rahmen von bis 2.200 Soldaten aber nicht ausgeschöpft. 1.644 war der Höchststand an Soldaten beim Assistenzeinsatz, aktuell werden 1.064 Berufs- und Zeitsoldaten eingesetzt. Dazu kommen noch knapp 250, die Unterstützungsleistungen wie Transporte, Aufbauarbeiten und Küchendienste erbringen.

Für die Unterstützungsleistungen werden auch Grundwehrdiener herangezogen, derzeit rund 120. Klug schloss aus, dass der Grundwehrdienst verlängert werden könnte, um den Bedarf auch 2016 decken zu können. Auch ein Einsatz der Miliz wäre selbst bei einer Erweiterung des Einsatzes 2016 aus Sicht des Ministers nicht erforderlich. Der Bedarf sei auch ohne solche Maßnahmen „abdeckbar“.

Innenministerium leitet Einsatz

An der Bedeutung des Einsatzes zweifelt Klug nicht: „Ohne Bundesheer wäre die Herausforderung nicht zu schaffen gewesen.“ In diesem Zusammenhang pochte Klug auch auf mehr Mitsprache für das Bundesheer bei der inneren Sicherheit. Der Assistenzeinsatz wird derzeit vom Innenministerium geführt. Klug plädierte dafür, die Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise zu „reflektieren“ und eine Evaluierung durchzuführen, auch in Hinblick auf tatsächliche Gesetzesänderungen. Er führte in diesem Zusammenhang bei der Pressekonferenz auch Erfahrungen aus Frankreich an.

170.000 Flüchtlinge transportiert

Die Führungsrolle hat das Bundesheer in der Flüchtlingskrise beim Transportmanagement übernommen. Seit Beginn des Einsatzes wurden mehr als 170.000 Flüchtlinge mit Militärbussen transportiert. Unterstützung boten 32 zivile Unternehmen mit rund 150 Bussen. Das Bundesheer gab mehr als 528.000 Tagesportionen Essen aus. Dabei waren mitunter bis zu 500 Soldaten pro Tag im Einsatz. Klug betonte auch die „sehr gute“ Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Hilfsorganisationen und der Zivilgesellschaft.

Bundeheer zieht positive Bilanz

Verteidigungsminister Klug zog eine positive Bilanz über 100 Tage Bundesheereinsatz in der Flüchtlingskrise. Derzeit helfen etwas mehr als 1.000 Soldaten vor allem an der steirisch-slowenischen Grenze.

Beim sicherheitspolitischen Einsatz sind gegenwärtig mit 488 mit Abstand die meisten Kräfte in der Steiermark im Einsatz. Ebenfalls große Kontingente mit über 200 Mann sind in Kärnten und Salzburg stationiert, kleinere in Tirol (97) und im Burgenland (33). Zu den Aufgaben dieser Einsatzkräfte zählen unter anderem Patrouillen auf Bahnhöfen, die Grenzüberwachung sowie der Aufbau des Grenzzauns in Spielfeld.

Keine Angaben über Kosten

Dass die Ausrüstung der Soldaten im Grenzbereich mangelhaft sei, wie aus internen Papieren hervorging, dementierte Klug. Es habe hier auch keine Probleme gegeben. Was ausgegeben werde, darüber entscheide das jeweilige Kommando. Über die bisherigen Kosten wurden bei der Pressekonferenz keine Angaben gemacht.

Was den Wunsch aller Parlamentsparteien angeht, den Sparkurs beim Bundesheer angesichts der neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu überdenken, blieb der Minister eher unbestimmt. Klug verwies darauf, dass er den Generalstab beauftragt habe, allfällige Notwendigkeiten zu überprüfen, die er dann an den Finanzminister herantragen würde. Grundsätzlich sei er aber der Meinung, dass man nicht schnell und laut sein müsse, um das zu erhalten, was wichtig sei.

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Faymann: Asylstandards in EU vereinheitlichen

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat sich am Sonntag erneut dafür ausgesprochen, die innereuropäischen Asylstandards zu vereinheitlichen. Nur so wäre eine Verteilung der Flüchtlinge EU-weit zu realisieren, sagte er in der ORF-„Pressestunde“. Trotz zuletzt gesunkener Flüchtlingszahlen sieht Faymann keinen Grund zur Entspannung: Die EU-Beschlüsse zur Krisenbewältigung seien bisher nicht umgesetzt.

Gefragt, ob er in der Flüchtlingsfrage nach wie vor der Meinung von Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel („Wir schaffen das“) sei, sagte der SPÖ-Chef: „Wir schaffen das nur, wenn wir in Europa auch das, was wir beschlossen haben, umsetzen.“ Es sei noch „eine Fülle zu tun“: „Wir haben weder die Außengrenzen gesichert, noch funktionieren die Hotspots (die geplanten Erstaufnahmezentren an den Außengrenzen, Anm.), noch funktionieren die Rückführungsregelungen.“

„Hotspots“ zentrale Stelle für Flüchtlingsverteilung

Nach der Einrichtung der „Hotspots“ müsse gesichert sein, dass jene Flüchtlinge, die sich an einer dieser Einrichtung an den EU-Außengrenzen nicht registrieren und in ein anderes Land der EU weiterreisen (und dann aufgegriffen werden) an einen der Hotspots zurückgeführt werden. Von dort müsse die Verteilung innerhalb der EU erfolgen, so Faymann.

Sollte jemand schon einem EU-Staat zugeteilt sein und auf eigene Faust in einen anderen EU-Staat aufbrechen, dann müsse er ebenfalls in das ihm zugeteilte Land rückgeführt werden, betonte der Kanzler: „Die Außengrenze soll so gesichert werden, dass jeder in unsere Aufnahmezentren muss. Wenn sich jemand vorbeischwindelt, darf er nicht belohnt werden, indem er sich selber aussucht, wo er hingeht, und die anderen warten auf die Verteilung. Da würde ja der, der sich an was hält, übrig bleiben.“

Damit diese Aufteilung innerhalb der Union aber funktioniere, müsse man die Asylbedingungen europaweit vereinheitlichen, betonte der Kanzler.

Drohung an unsolidarische EU-Staaten

Einmal mehr forderte er Solidarität auch von den östlichen EU-Ländern ein: Es könne nicht die Lösung sein, dass (wie bisher) drei Staaten - nämlich Deutschland, Schweden und Österreich - den Großteil der Flüchtlinge aufnehmen. „Das geht so nicht weiter“, so Faymann.

„Bei 500 Millionen Menschen (innerhalb der EU, Anm.) schaut die Zahl von eineinhalb Millionen Menschen (die der Flüchtlinge, Anm.) gleich viel kleiner aus, als wenn man das auf drei Länder verteilt.“ Erneut stellte Faymann die Drohung von Kürzungen der Fördermittel für jene EU-Mitgliedsländer in den Raum, die sich in der Flüchtlingsfrage nicht solidarisch verhalten.

Gemeinsames Vorgehen gefordert

Gefragt nach einer „Obergrenze“ bei der Aufnahme von Flüchtlingen, sagte Faymann, es könne keine „fiktive Stopptaste“ geben. Es müssten vielmehr konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Flüchtlingszahlen getroffen werden.

„Jeder von uns sagt, Schweden, Deutschland, Österreich kann diese hohen Flüchtlingszahlen nicht alleine bewältigen. Jetzt können Sie sagen: ‚Aha, das ist eine Obergrenze.‘“ Die Frage sei aber, was man konkret tut: „Wer eine Reduktion will, und wer will, dass der Satz der deutschen Kanzlerin - ‚Wir schaffen das‘ - auch Realität wird, der muss dafür sein (...), dass es Europa gemeinsam unternimmt: Die Frage der Aufteilung, die Frage der Grenzsicherung und die gemeinsame Politik in Syrien.“

„Obergrenze“ durch politische Maßnahmen

„Eine andere Art von Obergrenze als die durch ganz konkrete politische Maßnahmen, die kann es nicht geben“, betonte Faymann. Das Einzäunen von Österreich werde das Problem nicht lösen. Zu Kontrolleinrichtungen sage er „Ja“, aber: „Ich habe niemanden versprochen, dass ich das Flüchtlingsproblem löse, indem ich einen Zaun um Österreich baue. Das ist ein Unsinn. (...)“

„Und jetzt verspreche ich auch nicht eine Stopptaste, auf die wir dann gemeinsam als Bundesregierung alle draufdrücken und sagen: ‚Jetzt ist Schluss, die Leute sollen bitte wieder umdrehen, nach Hause gehen, in Frieden leben.‘ Sondern ich verspreche, dass wir uns dafür einsetzen, dass weniger kommen, weil wir vor Ort mehr machen“, so Faymann.

Zufrieden mit Koalitionsarbeit

Mit der koalitionären Zusammenarbeit mit der ÖVP ist der SPÖ-Chef trotz Misstönen in jüngster Vergangenheit zufrieden: „Ja, wir sind unterschiedliche Parteien“, sagte Faymann, aber wie schon Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) gesagt habe: „Wir arbeiten weit besser zusammen, als das vielen recht ist in diesem Land.“

Eine Aussage zur Entscheidung über einen roten Bundespräsidentschaftskandidaten ließ sich Faymann nicht entlocken. Man werde das innerhalb der SPÖ im Jänner entscheiden. Nur so viel: „Ich bleibe bei meiner Aussage, dass Rudi Hundstorfer ein hervorragender Kandidat wäre.“

In Abrede stellte Faymann einen Wechsel nach Brüssel. Angesprochen auf Gerüchte, er könnte EU-Ratspräsident Donald Tusk beerben, sagte der Kanzler, dass er seine Zukunft auch nach der Wahl 2018 in Österreich sehe. „Ich glaube, der Nachfolger von Donald Tusk heißt Donald Tusk.“

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Politikergehälter: Die Top- Verdiener im Parlament

Partei der kleinen Leute? Die FPÖ hat im Nationalrat jedenfalls die meisten Spitzenverdiener. Vergangene Woche wurde die Nebenjob-Liste aktualisiert – acht Mandatare verdienen demnach im Monat mehr als 10.000 Euro brutto zu ihrer Parlamentsgage von 8.430 Euro dazu. Zusammen also mehr als 18.430 Euro.

■ FPÖ: Wirtschaftstreuhänder Hubert Fuchs, Zahnarzt Andreas Karlsböck, Notar und Strache-Freund Harald Stefan – und FPÖ-General Herbert Kickl. Letzterer erhält seine Zusatzgage von mehr als 10.000 € von der Partei für „Werbung, PR, Marketing und Strategie“, wie es in der Offenlegung heißt.

■ ÖVP: Drei Spitzenverdiener: Arzt Marcus Franz (Ex-Stronach), die Raiffeisen-Managerin Michaela Steinacker und Valida-Manager Andreas Zakostelsky.

■ SPÖ: Der einzige Rote unter den Top-Verdienern: Anwalt Hannes Jarolim.

Insgesamt haben 131 Abgeordnete Nebenjobs gemeldet, 101 verdienen mehr als 1.000 Euro Monat dazu.

 

Quelle: oe24.at

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Causa Hypo: Grünes Licht für Milliardenkredit in Kärnten

Nach stundenlangen Debatten hat die Landesregierung am Freitagabend gegen die Stimmen der FPÖ den Heta-Kredit über 1,2 Milliarden beschlossen. Dem Beschluss gingen mehrere Sitzungsunterbrechungen voraus.

Die 1,2 Milliarden will das Land bei der Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen, sie sollen der Beitrag Kärntens zur Tilgung der Hypo-Haftungen sein. Eigentliche hätte die Kärntner Landesregierung bereits am vergangenen Dienstag den Vertrag mit dem Bund beschließen sollen. Da aber wichtige Unterlagen fehlten, wurde der Beschluss verschoben.

Stundenlang tagten die Regierungsmitglieder am Freitag. Die noch fehlenden Unterlagen liegen nämlich erst seit Donnerstagabend vor. Die zuständige Finanzabteilung musste eine Nachtschicht einlegen, erst Freitagvormittag erhielten die Regierungsmitglieder die Unterlagen. Daher habe es noch Diskussionsbedarf gegeben, so Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).

Sitzung zwei Mal unterbrochen

Zwei Mal wurde die Sitzung für insgesamt eineinhalb Stunden unterbrochen. Da Kaiser eine möglichst breite Zustimmung anstrebte, wollte er damit den Kollegium die Möglichkeit geben, die anwesenden Experten zu Rate zu ziehen. Man habe von Anfang an vorgehabt, die Details in der Regierungssitzung durchzugehen.

Landesrat Gerhard Köfer vom Team Stronach wollte zunächst nicht zustimmen. Er forderte eine Vertagung der Sitzung auf den 23. Dezember, er brauche mehr Zeit, sich in die Unterlagen einzulesen, so die Begründung. Köfer beriet sich eingehend mit Christian Puswald, der in seinem Auftrag im Kuratorium für den Ausgleichszahlungsfonds sitzt, und stimmte dem Vertrag dann zu. „Grundvertrauen in die Verhandler“ und „Grundmut“ hätten ihn schließlich dazu bewogen, „damit es für Kärnten weiter gehen kann“, so Köfer.

FPÖ: Nacht- und Nebelaktion

Lediglich die FPÖ stimmte erwartungsgemäß gegen den Kredit. „Milliardenbeschluss in einer Nacht- und Nebelaktion“, so begründete FPÖ-Abgeordneter Christoph Staudacher, der FPÖ-Landesrat Christian Ragger vertrat, sein Nein zum Milliardenkredit. Wichtige Vereinbarungen würden fehlen, etwa jene mit den Großbanken, welche den Deal mit den Hypo-Gläubigern abwickeln sollen. Beschlossen worden sei auch die Auflassung des Zukunftsfonds.

Kaiser: Ein steiniger Weg

Eine Vertagung stand für Kaiser außer Diskussion: „Unsicherheit verbessert unsere Position nicht.“ Auch Landesrat Christian Benger (ÖVP) betonte, dass die Regierung nun geschlossen auftreten müsse: „Je größer die Geschlossenheit, desto stärker steht Kärnten vor den Gläubigern da.“

Nach dem Beschluss meinte Kaiser: „Wir sind auf den ersten Kilometern eines schwierigen, steinigen Weges.“ Der am Freitag gezeigte Zusammenhalt der Regierung gebe aber Mut für die Zukunft. „Es ist die beste Lösung für alle Beteiligten“, zeigte sich auch Grün-Landesrat Rolf Holub vom Beschluss überzeugt.

Nach Beschluss hängt alles an den Gläubigern

Nach dem Beschluss in Kärnten gehen ab Montag die Heta-Verhandlungen in Wien auf Expertenebene weiter. Ob der Plan, das Rückkaufangebot an die Gläubiger noch heuer zu legen, umgesetzt wird, ist offen. Kaiser meinte, dass liege nun außerhalb des Kärntner Einflussbereiches. Mit den 1,2 Milliarden aus Kärnten und den Erlösen aus der Verwertung der Hypo-Abbaugesellschaft Heta könnten 50 bis 70 Prozent Quote für die Gläubiger herausschauen. Kaiser und Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) betonten im Vorfeld mehrmals, mehr als die 1,2 Milliarden könne Kärnten nicht anbieten.

Zwei Drittel der Gläubiger müssen dem Angebot zustimmen. Die Gläubiger ließen im Vorfeld mehrmals wissen, man wolle die volle Abgeltung, sei aber verhandlungsbereit. Eine volle Abgeltung der Forderungen würde bedeuten, dass die über elf Mrd. Euro Haftungen des Landes Kärnten für die Hypo-Anleihen ausbezahlt werden müssen und somit das Bundesland im schlimmsten Fall Konkurs anmelden müsste. Kaiser nach der Sitzung dazu: „Wir haben alles getan, um einen Konkurs abzuwenden.“

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