News Archiv October 2019

younion-Meidlinger: Kaufkraft stärken, steigende Belastungen ausgleichen!

Start der Gehaltsverhandlungen: Öffentlich Bedienstete haben sich faire Gehaltsanpassung verdient  

„Das Verhandlungsergebnis muss die Kaufkraft der öffentlich Bediensteten nachhaltig steigern und die steigenden Belastungen ausgleichen“, forderte heute, Donnerstag, der Vorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Christian Meidlinger, zum Start der Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst.

„Die Anforderungen an die ArbeitnehmerInnen des öffentlichen Dienstes steigen ständig. Neue Aufgaben sind hinzugekommen, der Personalstand wurde aber nicht entsprechend angehoben. Trotzdem leisten die Kolleginnen und Kollegen hervorragende Arbeit im Dienst der Bevölkerung. Das muss die Politik anerkennen und entsprechend muss das Verhandlungsergebnis ausfallen“, sagte Meidlinger.

Die Verhandlungen starten heute um 15 Uhr. Festgestellt werden zunächst Inflationsrate und Wirtschaftswachstum.

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Heftige Kritik an Österreichs Standortentwicklungsgesetz

Die EU-Kommission hat kürzlich wegen des umstrittenen Standortentwicklungsgesetzes und einhergehend beschleunigter UVP-Verfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Im zugehörigen Schreiben, das der APA nun vorliegt, übt die EU zum Teil heftige Kritik an einigen Teilen des Gesetzes. Beschlossen hatte es die frühere ÖVP-FPÖ-Regierung mit den NEOS.

Die EU-Kommission kritisiert vor allem einen Hauptpunkt des Standortgesetzes, nämlich die erhöhte Genehmigungspflicht („Rechtsvermutung der Genehmigung“). Diese sieht vor, dass eine Behörde – bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird – nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann. Dadurch sieht es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Mangelnder Rechtsschutz

Sobald ein Projekt von einem Beirat, den die Ministerien beschicken, als „standortrelevant“ bzw. „im öffentlichen Interesse“ eingestuft wurde, kommt die „Lex specialis“ – nach Plan der früheren Bundesregierung – zum Zug. Denn sie wiegt schwerer als verschiedene andere gesetzliche Bestimmungen.

Die EU sieht auch einen mangelnden Rechtsschutz, weil es gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts kein ordentliches Rechtsmittel mehr gibt. Das geht ebenso aus dem Schreiben aus Brüssel nach Wien hervor.

Österreich muss sich rechtfertigen

Zudem könnte die Öffentlichkeit nach Abschluss eines Verfahrens nicht ausreichend informiert werden. Das Standortentwicklungsgesetz schränkt die Bekanntmachung womöglich ein. Denn es legt nicht fest, dass auch die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung und deren Berücksichtigung zu veröffentlichen sind. Auch das verstößt laut EU gegen die UVP-Richtlinie.

Österreich ist nun mit einer Rechtfertigung gegenüber der EU-Kommission am Zug. Ganz am Ende des dann noch weitergehenden Prozesses könnte es eine Klage vor dem EuGH geben. Umweltorganisationen hatten von Anfang an gegen das Standortentwicklungsgesetz und Änderungen in UVP-Verfahren protestiert.

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younion: Umstieg in das neue Wiener Bedienstetengesetz rasch ermöglichen!

Evaluierung ist abgeschlossen – jetzt muss ein Gesetz folgen  

„Die zweijährige Evaluierungsphase ist für die younion abgeschlossen. Jetzt muss ein Gesetz folgen, das den Bediensteten der Stadt Wien eine Möglichkeit zum Umstieg in das neue Wiener Bedienstetengesetz bietet“, forderte heute, Dienstag, younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Die younion hat ihre Forderungen bereits an Bürgermeister Michael Ludwig, an den zuständigen Stadtrat Jürgen Czernohorszky und an die Bereichsdirektorin für Personal, Martina Schmied, übergeben. Ein Termin mit Vizebürgermeisterin Birgit Hebein wird noch im Oktober erfolgen. Die younion fordert nun rasches Handeln der Politik.

Voraussetzung bei der Umsetzung der Optierung ist die absolute Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen. Es muss sichergestellt sein, dass der Umstieg in das neue System den aktuellen Erkenntnissen und Urteilen der EU entspricht.

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