News Archiv December 2019

Abschiebestopp für Lehrlinge gilt

Asylwerber in Lehre werden nicht mehr zwangsläufig abgeschoben. Am Freitag wurde das Gesetz verlautbart, seit Samstag ist es bereits in Kraft. All jene Flüchtlinge, deren Lehrvertrag wegen eines negativen Asylbescheids beendet wurde, können ihre Ausbildung ebenfalls fertig machen. Und zwar können sie das auch, wenn das höchstgerichtliche Verfahren negativ ausgehen sollte.

Insgesamt 80.000 Engagierte, darunter viel Prominenz und 2.000 Unternehmer sowie 135 Gemeinden haben das Vorhaben unterstützt.

Nationalrat stellte Mitte Dezember die Weichen

Dennoch sei die Gesetzesnovelle nur ein Teilerfolg, die Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ werde auch weiterhin aktiv bleiben, so Anschober. Schon Mitte Dezember stimmte der Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen dafür. Nur die FPÖ stimmte gegen die Gesetzesänderung.

Der Abschiebestopp für Lehrlinge gilt für maximal vier Jahre, nicht bei Straffälligkeit, und schafft kein Aufenthaltsrecht nach dem Lehrabschluss. Betroffen sind fast 800 Asylwerber in Österreich. Konkret: all jene, die ihr Lehrverhältnis vor dem 12. September 2018 begonnen haben.

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SPÖ startet Initiative für nationalen Bildungskonvent

Die SPÖ startet eine Initiative zum Thema Bildung. Die Partei wünscht sich einen nationalen, parteiübergreifenden Konvent, der eine Verbesserung in der Bildungspolitik herbeiführen soll. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner und Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid schrieben aus diesem Anlass einen Brief, der heute an alle Klubobleute der Parlamentsparteien geschickt wurde.

Bei dem angestrebten Bildungskonvent sollen „Bildungsziele außer Streit gestellt und der Weg zur Erreichung dieser Ziele erarbeitet werden“, heißt es in dem Schreiben. „Die Ergebnisse des Konvents sollen in Folge über Regierungswechsel hinweg Gültigkeit haben.“

Die SPÖ-Politikerinnen stellen in dem Brief außer Streit, „dass Bildung der zentrale Schlüssel für ein geglücktes und selbstbestimmtes Leben, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Beschäftigung und auch für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist“. Bildung wirke in alle Politikfelder und müsse daher „oberste Priorität haben“, folgern die beiden.

„Initiative Neustart Schule“

Kritik üben Rendi-Wagner und Hammerschmid am mittelmäßigen Abschneiden Österreichs beim PISA-Test und daran, dass Bildung in Österreich so stark vererbt werde wie sonst in kaum einem Land. „Aus unserer Sicht braucht es eine langfristige Strategie für Verbesserungen im Bildungssystem. Deshalb schlagen wir als sozialdemokratische Fraktion im Nationalrat einen nationalen Bildungskonvent mit allen im Nationalrat vertretenen Parteien sowie mit ExpertInnen, SchülerInnen, PädagogInnen und Eltern vor“, schreiben sie.

Im September habe es eine Veranstaltung der „Initiative Neustart Schule“ gegeben, bei der sich die Bildungssprecher der Parlamentsfraktionen auf eine gemeinsame Erarbeitung eines Bildungsplans, der über mehrere Gesetzgebungsperioden gelten soll, geeinigt hätten. Deshalb gibt sich die SPÖ zuversichtlich, dass es zu einem nationalen Schulterschluss kommen könnte, heißt es in dem Brief.

SPÖ erwartet Gesprächsbereitschaft der anderen Parteien

In erster Linie erwartet sich die SPÖ von den anderen Parteien Gesprächsbereitschaft. Im Fall von positiven Rückmeldungen könnten sich die Sozialdemokraten vorstellen, rasch einen Termin für ein fraktionsübergreifendes Treffen zu vereinbaren, teilten sie mit. Bildungspolitik dürfe nicht mehr länger eine Politik von Kompromissen zum Nachteil der Kinder sein, hieß es aus der Partei.

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AK: Vermögen in Österreich besonders ungleich verteilt

Die Vermögensverteilung ist in Österreich besonders ungleich, konstatiert Arbeiterkammer-Experte Matthias Schnetzer im APA-Gespräch. Die von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) dazu seit 2010 erhobenen Zahlen zeigen in den letzten Jahren keine wesentliche Verbesserung. „Österreich ist im Spitzenfeld der ungleichsten Länder der Euro-Zone“, so der Ökonom.

Das sieht man an der Verteilung der Nettovermögen: Alleine das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt 22,6 Prozent des gesamten Nettovermögens. Die reichsten fünf Prozent verfügen über 43,1 Prozent des Gesamtvermögens, die reichsten zehn Prozent haben 56,4 Prozent in ihrem Eigentum. Die reichsten 20 Prozent, also das reichste Fünftel, zählt 72,8 Prozent des Gesamtvermögens zu ihrem Besitz.

Kaum Veränderungen

Hingegen hat die ärmere Hälfte der Bevölkerung praktisch kein Vermögen: Auf die ärmeren 50 Prozent entfällt nur 3,6 Prozent des Gesamtvermögens. Dabei ergaben sich in allen drei bisher von der OeNB durchgeführten Befragungsrunden (2010, 2014, 2017) kaum Veränderungen.

Der sogenannte Gini-Koeffizient, der den Grad der Ungleichheit misst, lag bei der Erhebung im Jahr 2017 bei 0,73. Bei einem Wert von 1 hat ein einziger Superreicher alles Vermögen, beim Wert von 0 hat jeder genau das Gleiche. Je näher der Wert also bei 1 ist, desto ungleicher ist das Vermögen verteilt.

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ÖGK vor Start: Vorerst keine Änderung bei Krankenständen

Am Dienstag ist in der letzten Sitzung des zuständigen Ausschusses die geplante Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für startklar erklärt worden. Dabei wurde die Leistungsharmonisierung abgesegnet, künftig sollen Krankentransporte überall gratis sein. Die zuletzt von der Wirtschaft geforderte Verschärfung der Krankenstandskontrollen kommt vorerst nicht – zunächst soll analysiert werden.

Das künftige Spitzengremium der ÖGK tagte heute noch ein letztes Mal in seiner Funktion als Überleitungsausschuss und fasste wichtige Beschlüsse für den angestrebten Start am Neujahrstag. Dann soll aus neun Gebietskrankenkassen und vier Betriebskrankenkassen die neue Kasse ihre Arbeit aufnehmen, und zwar mit harmonisierten Leistungen für die Versicherten.

Für die ÖGK wurden nun vereinheitlichte Satzungen beschlossen. Darin ist unter anderem festgeschrieben, welche Leistungen wofür gewährt werden. Wo es noch Satzungsunterschiede zwischen den Gebietskrankenkassen gab, werden die Leistungen nach oben harmonisiert.

Positiv für viele Versicherte ist die Tatsache, dass nun in allen Bundesländern die Bewilligungspflicht für Computertomografien und Magnetresonanztomografien bis Ende 2021 ausgesetzt wurde. Bisher wurde das in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Längere Dauer bei Krankengeld

Eine Verbesserung der Leistungen für Versicherte gibt es in Zukunft auch beim Krankengeld. Für die Auszahlung des Krankengeldes ist eine einheitliche Höchstdauer bis zu 78 Wochen vorgesehen. Bisher waren in sieben Gebietskrankenkassen 52 Wochen Maximalbezugsdauer vorgesehen. Der Maximalbetrag für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird einheitlich auf 1.342 Euro und für Rollstühle, Prothesen u. Ä. auf 3.580 Euro angehoben.

Neue Gesundheitskasse in Vorbereitung

Gänzlich abgeschafft wird der Eigenkostenanteil bei orthopädischen Maßschuhen für Kinder, für Erwachsene ist eine Senkung des Selbstbehalts vorgesehen. Verbesserungen sind auch im Bereich Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlung geplant. Weiters sollen in ganz Österreich für Krankentransporte keine Selbstbehalte mehr verrechnet werden.

Leistungsvolumen von 15 Milliarden

Gesetzlich vorgeschrieben war der Beschluss der Satzungen erst bis Ende nächsten Jahres. „Es freut mich, dass es gelungen ist, dies alles ein Jahr vorher, als uns der Gesetzgeber vorschreibt, umzusetzen“, so der Vorsitzende des Überleitungsausschusses, Matthias Krenn. „Die Leistungen von allen neun Bundesländern wurden auf hohem Niveau harmonisiert“, so auch Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten.

Der Wirtschaftsbund zeigte sich ebenfalls zufrieden. Nun werde der „Weg hin zu einer effizienten und modernen Krankenkasse im Sinne der Versicherten fortgesetzt“, sagte Generalsekretär Kurt Egger. Die Vorschaurechnung der ÖGK sieht ein Leistungsvolumen von fast 15,3 Milliarden Euro an Gesundheitsleistungen vor.

Krankenstände: Gewerkschaft zufrieden

Im Vorfeld der Sitzung hatte es heftige Debatten wegen einer möglichen Verschärfung der Kontrollen gegen Krankenstandsmissbrauch gegeben. In einem Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue „Krankenordnung“ war enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig „einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes“ geben solle. In der Sitzung am Dienstag kam der Beschluss dazu aber nicht zustande.

„Zum Glück haben wir frühzeitig Alarm geschlagen“, sagte Teiber zur APA. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Die Wirtschaftsseite habe nicht mehr für eine Verschärfung gestimmt, nachdem der Vorschlag auch in der Bevölkerung auf breites Unverständnis gestoßen sei, vermutete Teiber. „Daher haben wir einen einstimmigen Beschluss, dass alles beim Alten bleibt.“ Für Beschäftigte gebe es im Moment „keine Veränderungen“ und daher auch „keine Verschlechterungen“, so Teiber. Der Dienstgeber hat also weiterhin bei Missbrauchsverdacht die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen.

Wirtschaftsbund pocht auf Analyse

Der Wirtschaftsbund sprach am Dienstag von „Panikmache“ seitens der Gewerkschaft. Trotzdem brauche es ein entschiedenes Vorgehen gegen den Missbrauch von Krankenständen, so der Bund per Aussendung. Die Datenlage in Österreich sei „sehr dürftig“, die Kontrolle und Aufzeichnung von Krankenstandsmissbrauch werde in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Daher wurde die ÖGK mit der Erstellung einer genauen Analyse beauftragt. Auf Basis der neuen Daten könnten dann weitere Maßnahmen gegen Missbrauch beschlossen werden, so der Wirtschaftsbund.

Neue Logos, neue Namen

Die Vorbereitungen für den Start der ÖGK laufen inzwischen auf Hochtouren. Insgesamt wurden unter anderem 18.800 Formulare vereinheitlicht, 19.700 Mailadressen umgestellt, 12.500 Websites angepasst und 400 Telefonansagetexte geändert, teilte die ÖGK mit. „Wir haben den gesetzlichen Auftrag zur Zusammenführung der neun Gebietskrankenkassen und zum Aufbau der neuen ÖGK in extrem knapper Zeit umgesetzt“, sagte Bernhard Wurzer, Generaldirektor der ÖGK.

Für die rund 7,2 Millionen ÖGK-Versicherten ändert sich vorerst wenig: Für den Wechsel von ihrer Gebietskrankenkasse müssen sie nichts tun. Auch die E-Card bleibt gültig und wird deshalb nicht ausgetauscht. Alle Servicestellen der Gebietskrankenkassen bleiben erhalten, sie bekommen aber neue Logos und einen neuen Namen: „Mein Gesundheitszentrum“ mit dem Zusatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde soll die Versicherten künftig persönlich betreuen.

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Kassenreform: ÖGB und AK fordern „Rückgabe an Versicherte“

Gewerkschaft und Arbeiterkammer haben heute ihre Enttäuschung über die Bestätigung der von ÖVP und FPÖ beschlossenen Sozialversicherungsreform durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekräftigt. In einer Pressekonferenz sahen Vertreter und Vertreterinnen beider Organisationen nun die Politik gefordert.

Die nächste Bundesregierung solle die Zusammenlegung neu aufsetzen. Es brauche eine „Rückgabe der ÖGK“, also der aus den neun Gebietskrankenkassen entstehenden neuen Österreichischen Gesundheitskasse, „an die Versicherten“, wurde in einem Papier gefordert.

„Feindliche Übernahme“

Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein kritisierte, dass Beamte oder Selbstständige über ihre eigenen Versicherungen verfügten, in die ihnen niemand hineinregiere, die Arbeitnehmer aber nicht mehr.

Zumindest auf politischer Ebene sei das Demokratieprinzip damit klar verletzt, auch wenn der VfGH – „fußballerisch“ gesprochen – den Ball nicht über der Outlinie gesehen habe. 160.000 Unternehmer könnten nach dieser „feindlichen Übernahme“ nun über 7,2 Mio. ÖGK-Versicherte herrschen.

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Kassenreform: WGKK fordert Korrekturen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen im Großen und Ganzen bestätigt. Nur bei Details sehen die Verfassungshüter Korrekturbedarf. Der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) will aber tiefergehende Korrekturen.

Verfassungswidrig ist lediglich die geplante Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz. Das Erkenntnis des VfGH sei zur Kenntnis zu nehmen, sagte WGKK-Obmann Alois Bachmeier. Von der kommenden Regierung hofft der aus der Gewerkschaft kommende Bachmeier allerdings größere Korrekturen. Stein des Anstoßes ist für ihn die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern.

„Da muss man dazusagen, dass die Arbeitgeber, die jetzt bestimmen, ja nicht mal in dieser Versicherung – der ÖGK – versichert sind. Die haben einen eigenen Versicherungsträger“, so Bachmeier. In der Versicherung der Selbständigen – der SVA – haben die Arbeitnehmer hingegen nichts mitzureden. Die letzte Regierung habe sich mit dieser Regelung verstiegen, das könne man leicht korrigieren, meint der WGKK-Obmann.

Mehr Krankenstandskontrollen gefordert

Eine andere Forderung an die künftige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) kommt von der Wirtschaftskammer. Die fordert mehr Kontrollen von Krankenständen. Arbeitgeber sollen diese anordnen können und nicht nur anregen. Kein Verständnis für diesen Wunsch hat die Wiener Arbeiterkammer: Schon jetzt werde eher zu viel kontrolliert. „Wir haben allein in Wien 20.000 bis 25.000 Krankenstandskontrollen pro Monat. Und von diesen 25.000 Kontrollen kommt es nur in zehn Fällen zu einer Streichung des Krankengeldes“, sagte Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer.

Mehr Kontrollen hieße nur mehr Druck auf die Arbeitnehmer, so der Experte, und Rechtsstreitigkeiten, weil der Kassen-Chefarzt etwas anders sieht als der Hausarzt. Die Wirtschaftskammer erklärt dazu schriftlich, es sei „wichtig, Fairness sicherzustellen und Missbrauch einzudämmen – im Sinne aller BeitragszahlerInnen – sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite.“

Krankenstände werden weniger

Grundsätzlich sinkt die Anzahl der Krankenstände seit Jahren. 1990 verzeichnete der Hauptverband der Sozialversicherungsträger für Wien im Schnitt 16 Krankenstandstage pro Arbeitnehmer, 2000 noch 14,7 Tage. 2018 waren es nur bei der WGKK 13,1 Tage. Die Wirtschaftskammer fordert in einem Papier auch weitere Verschärfungen bei den Krankenständen, so soll der Arbeitgeber etwa über eine Bettruhe oder Ausgehzeiten Bescheid wissen. Wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit nicht klar. Die Wirtschaftskammer sagt dazu: Zunächst soll die Österreichische Gesundheitskasse mit einer Analyse beauftragt werden.

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