News Archiv December 2021

Anderl will Ausbildungsoffensive und geänderte Teilzeit

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl fordert von der Regierung eine Ausbildungsoffensive statt Verschärfungen der Zumutbarkeitsbestimmungen. Beim Arbeitslosengeld sind 70 Prozent des vorigen Verdiensts für sie das Minimum, dann wäre man auch über eine degressive Leistung gesprächsbereit. Teilzeit will Anderl u.a. über eine Änderung des Durchrechnungszeitraums neu gestalten, wie sie gegenüber der APA betonte.

Teilzeitkräfte „Spielball“ der Arbeitgeber

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hatte zuletzt als eine Möglichkeit, den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, eine Aufstockung der Arbeitszeit vor allem bei Frauen genannt. Das stößt der Arbeiterkammer-Chefin sauer auf. Denn sehr viele Frauen würden verzweifelt versuchen ihre Teilzeit aufstocken, bekämen von den Dienstgebern aber keine Chance dafür.

Denn die Teilzeitkräfte seien oft „Spielball der Wirtschaft“. Das heißt, sie würden voll arbeiten und erst dann, wenn es dem Arbeitgeber gerade recht sei, frei bekommen. Die Durchrechnungszeiträume seien viel zu lange. Überstunden müssten als solche auch tatsächlich ausbezahlt werden.

Besseres Umfeld in Job statt schärferer Zumutbarkeit

Von einer Veränderung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose hält Anderl gar nichts, seien diese in Österreich doch scharf genug. Vielmehr müssten Arbeitgeber selbst Rahmenbedingungen ändern, um Personal bekommen. So seien in Teilen der Gastronomie die Umstände „katastrophal“.

Auch bei der Pflege gehe es nicht nur um Geld sondern auch um Planbarkeit der Dienste oder die Möglichkeit, sich ausreichend um die Patienten zu kümmern. Geht es nach Anderl, müsste die Regierung gerade in diesem Bereich eine Personaloffensive starten. Auch bei den Kinderbetreuungseinrichtungen sieht sie Handlungsbedarf.

Anderl nennt Untergrenze bei degressivem Arbeitslosengeld

Was das von Kocher erwogene degressive Arbeitslosengeld angeht, betont Anderl, dass die Arbeiterkammer nie abgeneigt gewesen sei. Die entscheidende Frage sei, wo man anfange und wo man aufhöre. 70 Prozent Nettoersatzrate, was eine deutliche Erhöhung zum Ist-Zustand wäre, ist für die AK-Chefin das Minimum. Die jetzige 55-prozentige Rate dürfe aber auch bei einem degressiven Modell keinesfalls unterschritten werden.

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SPÖ fordert Maßnahmen gegen Überförderung in Pandemie

Die SPÖ kritisiert einmal mehr die aus ihrer Sicht falsch aufgesetzten CoV-Hilfen für Firmen. Ein „Wildwuchs an Förderungen“ habe dazu geführt, dass einzelne Betriebe massiv überfördert worden seien und 2020 sogar ein Rekordergebnis eingefahren haben, kritisierte Vizeklubchef Jörg Leichtfried. Andere wiederum hätten nichts bekommen und mussten schließen. Leichtfried fordert, dass Firmen künftig „Übergewinne“ an den Fiskus zurückzahlen müssen.

Abrechnung mit Steuererklärung

Alle Unternehmen sollen demnach zwar großzügige Akontozahlungen erhalten, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung soll allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat erfolgen.

„Große Unternehmen, die in der Krise trotz Unterstützung vom Steuerzahler satte Gewinne gemacht haben, sollen es nachher in Form einer Sonderabgabe zurückzahlen müssen“, fordert Leichtfried.

Beispiel mit Gewinnsteigerung von 256 Prozent

Als Beispiel führt die SPÖ, die sich die Zahlen im Firmenbuch angesehen hat, etwa einen Wiener Baumarkt an, der durch Beihilfen in Höhe von 800.000 Euro eine Gewinnsteigerung von 256 Prozent erzielte. Auch eine namhafte Elektrohandelskette in Niederösterreich habe das Ergebnis so mehr als verdoppelt. Überförderungen würden besonders dort stattfinden, wo hoher Wareneinsatz kombiniert mit hohen Personalkosten auftritt.

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AK und ÖGB: Gut, dass die Bundesregierung bei der Steuerreform nachgebessert hat

Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie durchgesetzt, Kritik an den Steuergeschenken für Großunternehmen bleibt aufrecht

„Die Nachbesserungen sind gute Nachrichten für alle ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen“, sagen AK Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Denn heute nach der Sitzung des Ministerrats wurde bekannt gegeben, dass es Änderungen bei der Steuerreform geben wird: Die geplante Senkung der Tarifstufen 2 und 3 wird - wie von AK, ÖGB und anderen Sozialpartnern gefordert – vorgezogen und bereits mit 1. Jänner 2022 bzw. 2023 (statt wie vorgesehen mit 1. Juli 2022 bzw. 2023) wirksam. Damit profitieren Beschäftigte nicht erst wie ursprünglich vorgesehen in einem halben Jahr von der Senkung. Anstelle der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) für niedrige Einkommen werden jetzt die bestehenden Negativsteuerinstrumente wie der Sozialversicherungsbonus ausgeweitet und können schon in der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden. „Das ist deutlich treffsicherer, gerechter und bedeutet weniger Bürokratie als die KV-Senkung“, sagt Anderl.

Auch die Einmal-Zahlung von 150 Euro für rund 750.000 Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten ist eine gute Nachricht, kann angesichts der hohen Inflationsrate aber nur ein erster Schritt sein.

 „Wir freuen uns, dass die Vorschläge von uns und dem ÖGB aufgegriffen wurden“, sagt Anderl. Großer Kritikpunkt bleibt aber weiterhin die Senkung der Körperschaftsteuer. „Nach unseren Analysen gehen drei Viertel der Entlastung an die 3.000 gewinnstärksten Betriebe des Landes", sagt Katzian. Notwendig angesichts der Corona-Krise wäre eine zielgerichtete Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben, vor allem in vom Lockdown betroffenen Branchen, eine bessere Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und mehr Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut. „Die Senkung der Körperschaftssteuer bedeutet Steuergeschenke für Großunternehmen. Sie kostet viel, bringt aber wenig. Daher sollten treffsichere Entlastungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen ergriffen werden“, sagen Anderl und Katzian.

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Weiter Kritik an geplanter Steuerreform

Auch in den letzten zur geplanten Steuerreform eingelangten Begutachtungsstellungnahmen wird Kritik an der nicht weit genug gehenden Ökologisierung des Steuersystems geübt. So meint etwa der Rechnungshof (RH), dass beim Klimabonus der Anreiz für weniger Verbrauch fossiler Energieträger fehle.

Der RH erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass Österreich im Falle der Verfehlung der Klimaziele die Mehremissionen durch den Ankauf von Emissionszertifikaten kompensieren müsste – für 2021 bis 2030 könnte sich das auf bis zu 9,214 Mrd. Euro summieren.

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist in einem anderen Punkt unzufrieden, nämlich mit der Beitragsreduktion in der Krankenversicherung. Sie verfehle die Zielsetzung einer treffsicheren Entlastung von geringen Einkommen und führe zu bürokratischem Mehraufwand.

Stattdessen schlägt man bei der Sozialversicherung die Anpassung steuerrechtlicher Bestimmungen vor, etwa eine Negativsteuer. Man könne damit den gleichen Effekt erzielen, zudem könne das Gesamteinkommen der Versicherten berücksichtigt werden.

Einen Kritikpunkt macht auch die Industriellenvereinigung geltend. Die Körperschaftssteuer werde nur auf 23 statt auf 21 Prozent gesenkt, wie im Regierungsprogramm eigentlich vorgesehen, das sei „nur der halbe Weg“. Außerdem würden Personengesellschaften nicht analog entlastet.

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Gehaltsverhandlungen abgeschlossen: Durchschnittlich plus 3%

Bei der gestrigen Runde der Gehaltsverhandlungen konnte ein erfolgreichen Abschluss erzielt werden

Es wurde eine Einigung über ein durchschnittliche Gehaltserhöhung von 3 Prozent erzielt!

Die Gehälter werden ab 1.1.2022 staffelwirksam um 3,22 Prozent bis 2,91 Prozent erhöht.

Die Erhöhung der Zulagen und Nebengebühren beträgt 3,0 Prozent.

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Mit einer sozialen Staffelung haben wir es erreicht, dass die kleineren Bezüge um 3,22 Prozent steigen. Und die großen Bezüge um 2,91 Prozent.“

Ausgehend von der errechneten Inflation von 2,1 Prozent ergibt das eine spürbare Reallohnsteigerung.

Zur Erklärung: Die errechnete Inflation bezieht sich auf die vergangenen vier Quartale. Bei den kommenden Gehaltsverhandlungen werden wieder die vier Quartale zuvor herangezogen – das hat sich seit Jahren bewährt.

Mehr Informationen: https://www.younion.at/themen/gehaltsabschluss-2022

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