News Archiv January 2019

SPÖ lässt Generalsekretäre prüfen

Die SPÖ beantragt beim Rechnungshof eine Prüfung der mächtigen Generalsekretäre in den Ministerien. Sie sind in dieser generalisierten Form eine Erfindung der ÖVP-FPÖ-Regierung. Laut Berechnungen der SPÖ belaufen sich die direkten Kosten für die elf Generalsekretariate auf rund 5,5 Millionen Euro jährlich, berichtet „Die Presse“ heute.

Die Kosten würden sich durch komplizierte Abläufe und Verlängerungen von Entscheidungen noch einmal um 3,9 Millionen Euro erhöhen, so die SPÖ-Rechnung. „Alle Generalsekretariate zusammen kosten den Steuerzahler im Jahr 9,5 Millionen Euro“, heißt es im Prüfansuchen.

An der Einrichtung der Generalsekretariate gab es von Anfang an Kritik: Die hoch dotierten Posten wurden nicht ausgeschrieben, weder intern noch extern. Weiters haben die Generalsekretäre eigene Büros eingerichtet – ihnen ist weiteres Personal zugeteilt.

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ÖVP und FPÖ gegen Fairnessabkommen mit SPÖ

ÖVP und FPÖ zeigen keine Lust auf ein Fairnessabkommen mit der SPÖ zum EU-Wahlkampf

Sie schlugen das Angebot von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda heute aus. Als Begründung für ihre Ablehnung führten Generalsekretär Karl Nehammer (ÖVP) und FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky den „Silberstein“-Nationalratswahlkampf unter Ex-SPÖ-Chef Christian Kern an.

Die jetzige Parteichefin Pamela Rendi-Wagner „sollte sich vom Schatten der Silberstein-Kern-Vergangenheit lösen“ – und einmal aufklären, wofür „der Erfinder der Anti-Soros-Kampagne“ 44.000 Euro bekommen habe. Solange Rendi-Wager sich davon nicht löse, sei sie unglaubwürdig. Damit wäre es „scheinheilig“, wenn die SPÖ ein Fairnessabkommen vorschlägt, so Nehammer in einer Stellungnahme.

FPÖ fordert Silberstein-Bericht

Vilimsky wiederum forderte in einer Aussendung die Veröffentlichung des versprochenen Berichts zum „SPÖ-Silberstein-Skandal“. Er deponierte zudem die Überzeugung, dass Drozda als engster Vertrauter Kerns „einer der Masterminds im Dirty Campaigning von Tal Silberstein gegen die politischen Mitbewerber gewesen ist“. Bis zur lückenlosen Aufklärung des „roten Dirty-Campaigning-Skandals“ sei es „müßig, mit Drozda über ein Fairnessabkommen zu reden“.

NEOS, Jetzt rufen nach Sparsamkeit

„Verwundert“ über den „Fairnessstreit“ von ÖVP, FPÖ und SPÖ zeigte sich NEOS. Deren Generalsekretär Nick Donig hält – auch angesichts der Überschreitungen von ÖVP und FPÖ – raschere und transparentere Informationen über Wahlkampfspenden und -kosten für nötig und kündigt deshalb einen Vorstoß dazu während des Wahlkampfes an. Die „alteingesessenen Parteien“ würden schon über das Thema Fairness streiten, anstatt sich um Transparenz, Fairness und einen sparsamen Wahlkampf zu bemühen.

Peter Pilz wertet das Fairnessabkommen positiv. Der Jetzt-Mandatar forderte aber auch, dass die Obergrenze für die Wahlkampfkosten (sieben Mio. Euro) halbiert werde und „saftige Strafen“ bei Überschreitung drohen. Bei einer zehnprozentigen Überschreitung sollte als Strafe das Doppelte der Ausgaben zu zahlen sein, so Pilz. Er kritisierte hier vor allem die ÖVP, die bei der Nationalratswahl die Grenze weit überschritten hatte.

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Rote Gewerkschafter schlossen Josef Hübner aus

Die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (FSG-GÖD) hat heute Josef Hübner ausgeschlossen. Hübner, Bundesvorsitzender der FSG-GÖD in der Post-Hoheitsverwaltung, hatte in offenen Briefen die Politik der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ gelobt und die Wiener SPÖ attackiert. Den Chef der Postgewerkschaft hatte er im Vorjahr wegen Verhetzung angezeigt.

Der Ausschluss sei im Bundesvorstand der FSG-GÖD einstimmig und mit sofortiger Wirkung beschlossen worden, hieß es in einer Aussendung.

Hübner sei in der Vergangenheit mehrfach auf sein im Widerspruch zu den Aufgaben und Zielen der FSG-GÖD stehendes Verhalten hingewiesen worden und es ein statutenkonformes Auftreten eingefordert worden. Dennoch habe er weiter ohne beschlussmäßige Deckung durch die zuständigen Organe seine Meinungen namens der FSG-GÖD öffentlich verbreitet. „Er hat damit ein Verhalten gesetzt, das dem Vereinszweck bzw. dem Ansehen des Vereins FSG-GÖD zuwiderläuft und somit gegen die Statuten des Vereins verstoßen“, wurde erklärt.

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Familienbeihilfe: EU-Kommissarin weist Kritik aus Wien zurück

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hat die Kritik der österreichischen Regierung in Sachen Familienbeihilfe zurückgewiesen. „Ich freue mich klarzustellen, dass die Kommission in keiner Weise gegen eine Steuerreduzierung für Österreichs Familien auftritt“, erklärte Thyssen heute. Sie sei sehr für einen Familienbonus, „aber er muss für alle EU-Bürger gelten, die Steuern und Sozialbeiträge in Österreich zahlen“.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatten zuletzt erklärt, der Familienbonus sei eine steuerliche Entlastung und keine Sozial- oder Transferleistung. Somit steht aus Sicht der Regierung außer Streit, dass der Bonus rechtens sei und von der EU keinesfalls infrage gestellt werden könne. Kurz sagte, Brüssel habe „massiven Erklärungsbedarf, wenn sie uns eine Steuerentlastung im Ausmaß von 1,5 Mrd. Euro für Österreichs Familien und alle, die arbeiten, nicht zulassen wollen“.

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FSG-Meidlinger: ArbeitnehmerInnen machen sich fit für digitale Zukunft

Gewerkschaft begrüßt Bildungsinitiative von AK und Stadt Wien – blauer Widerstand dagegen „ist nicht von dieser Welt“

„Die Wiener ArbeitnehmerInnen machen sich fit für eine digitale Zukunft mit all ihren Chancen und Herausforderungen. Jede Initiative zu ihrer Unterstützung findet unsere ungeteilte Unterstützung“, stellte der Vorsitzende der Wiener FSG, Christian Meidlinger heute, Dienstag, klar.

3.000 Wienerinnen und Wiener sollen alleine heuer von Förderungsmaßnahmen vor allem in den Bereichen EDV-Grundlagen bis hin zu Datensicherheit oder Social Media profitieren. Pro Person sind Förderungen bis zu 5.000 Euro möglich. „AK und Stadt stellen für das Projekt Digi-Winner insgesamt 5 Millionen Euro bereit. Wie man sich gegen dieses Paket stellen kann, ist absolut unverständlich“, erklärte Meidlinger – und übte scharfe Kritik am Obmann der freiheitlichen Arbeitnehmer, Bernhard Rösch. „Seine Stimme im waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds - gegen die digitale Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lässt sich mit keinen Argumenten, keiner Logik oder Zuhilfenahme des gesunden Menschenverstandes nachvollziehen. Der blaue Widerstand gegen ein Zukunftsprojekt in Zeiten des digitalen Wandels ist ganz einfach nicht von dieser Welt“, schloss Meidlinger.

„Die Ablehnung der Wiener Bildungsinitiative passt allerdings in das von der Bundesregierung vorgelebte Bild“, betonte Meidlinger. Während Türkis-Blau in den Schulen und bei sozialer Absicherung den Sparstift ansetzt, nehmen die ArbeitnehmerInnenvertretungen Geld in die Hand, um die Interessen der Beschäftigten zu verteidigen und die Zukunft abzusichern.

„Über fünf Jahre fließen allein bei der AK 150 Millionen Euro zur Weiterbildung von Beschäftigten, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung von Arbeitsbedingungen. 150.000 Jugendliche erhalten Bildungsberatungs-Angebote. Auch in den Bereichen Pflege und Wohnrechtsberatung wird weiter investiert. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die finanziellen Voraussetzungen dafür aufrecht erhalten und die Beiträge nicht gekürzt werden“, schloss Meidlinger.

 

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Anderl zu Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Keine Verschlechterung für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen!

Die Pläne der Regierung im Zuge der geplanten Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes die täglichen Ruhezeiten nach einem Rufbereitschaftseinsatz zu verkürzen, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl „als nicht akzeptabel. Wie viel Belastung sollen die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen noch ertragen müssen? Sie arbeiten bereits jetzt am Limit. Mehr geht nicht. Weitere Verschlechterungen bei der Arbeitszeit gefährden nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sie gefährden auch die Patientinnen und Patienten.“

Die bereits bestehende hohe Arbeitsbelastung verbunden mit den daraus resultierenden massiven physischen und psychischen Belastungen wird noch einmal verschärft. „Das lassen wir nicht zu. Ich fordere die Gesundheitsministerin auf, umgehend mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Gespräch zu suchen.“

Was plant die Regierung?

Der vorliegende Novellierungsvorschlag betrifft zwei wesentliche Bereiche im Bereich des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes:

+ Die gesetzliche Regelung einer Rufbereitschaft in Verbindung mit einer Verkürzung der täglichen Ruhezeit (bei Arbeiten während der Rufbereitschaft) auf fünf Stunden bis zum nächsten Dienstantritt. Eine solche Reglung wäre nach Ansicht der AK auch EU-rechtswidrig

+ die Verlängerung der derzeit befristeten Übergangsregelung, wonach bis Juli 2021 statt der mühsam erkämpften durchschnittlich 48-Arbeitsstunden dauerhaft bis zu 55 Stunden pro Woche möglich sein sollen.

Der vorliegende Entwurf führt zu einer massiven Verschlechterung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, zu weniger Planungssicherheit und damit zu familienfeindlicheren Arbeitszeiten. Auch gravierende Einkommensverluste für die DienstnehmerInnen sind möglich.

Anderl: „Eigentlich sollte alles getan werden, um die Gesundheitsberufe attraktiver zu machen- dieser Entwirf bewirkt das genau Gegenteil und wird die anhaltende Personalknappheit weiter verschärfen.“

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Fakten und Mythen zur Mindestsicherung

In der öffentlichen Debatte entsteht der Eindruck, dass es zahllose faule, arbeitslose MindestsicherungsbezieherInnen gibt, die von jenen, die sich abrackern, durchgefüttert werden. Doch hält dieser Eindruck einem Faktencheck stand?

Die Mindestsicherung wird als Leistung der öffentlichen Hand vom Steuerzahler gewährleistet. Dass die arbeitende Bevölkerung viel in den ganzen großen Topf einzahlt, den das Budget ausmacht, ist klar. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit – eine Volkswirtschaft ist weitaus komplexer, als dass so vereinfachende Aussagen getätigt werden könnten.

Die Rechnung, dass eins zu eins die arbeitende Bevölkerung die nicht Arbeitenden querfinanziert, muss relativiert werden, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens zahlen alle in den Steuertopf ein – auch jene, die nicht arbeiten gehen, etwa in Form der Mehrwertsteuer beim Einkaufen. Je ärmer die Menschen, desto größer ist tendenziell der Anteil ihres Gesamteinkommens, den sie für Konsum aufwenden – denn zum Sparen oder Veranlagen fehlt das Geld.

Grafik: Säulengrafik über Bezieher von Mindestsicherung
Grafik: APA/ORF.at, Quelle: APA/Statistik Austria

Die „Fleißigen“ und die „Faulen“

Davon abgesehen ist es etwas mehr als ein Drittel der Steuereinnahmen, das durch Einkommens- und Lohnsteuer zusammenkommt. Die neuen Zahlen liegen noch nicht vor. Aber anberaumt waren für 2018 4,1 Milliarden Euro an Staatseinnahmen durch die Einkommens- und 27 Milliarden durch die Lohnsteuer. Insgesamt wurde brutto mit Steuereinnahmen von mehr als 86 Milliarden Euro gerechnet. 36 Prozent der Steuereinnahmen werden also von Angestellten und Selbständigen direkt als Teil von ihrem Arbeitseinkommen abgeliefert und von niemandem sonst.

81 Euro pro Person und Jahr

Die Ausgaben für die Mindestsicherung lagen 2017 österreichweit laut Statistik Austria insgesamt bei 977 Millionen Euro, also bei einer knappen Milliarde. Legt man das Budget für die Mindestsicherung auf das Gesamtbudget des Staates um, werden 36 Prozent von diesen 977 Millionen Euro durch Einkommens- und Lohnsteuer finanziert, das sind 351 Millionen Euro.

Im Jahresdurchschnitt 2017 gab es in Österreich 4,3 Millionen Erwerbstätige. Dividiert man die 351 Millionen Euro, die für die Mindestsicherung durch Einkommens- und Lohnsteuer zusammenkommen, durch die Zahl der Erwerbstätigen, kommt man auf 81 Euro pro Person und Jahr, die sich durch Abgaben auf die Arbeitskraft ergeben. Insgesamt finanzierten 4,3 Millionen Erwerbstätige 2017 knapp 308.000 Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher.

Längst nicht nur Arbeitslose betroffen

Sind die knapp 308.000 Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher nun alle untätig? So kann man das jedenfalls nicht sagen. 35,2 Prozent von ihnen sind Kinder. Weitere 31,2 Prozent sind Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte (also Flüchtlinge), und die werden (außer in ganz wenigen Ausnahmefällen) nicht vermittelt, wenn sie nicht ein bestimmtes Niveau an Deutsch erreicht haben. Bei den Deutschkursen gab es in den letzten Jahren aber einen „Stau“.

Auch die restlichen 33,6 Prozent sind längst nicht alle Arbeitslose. Denn insgesamt sind 70,5 Prozent der Mindestsicherungsbezieher „Aufstocker“. Das heißt, sie beziehen Geld aus anderen Quellen, aber weniger als die rund 850 Euro, die man maximal als Mindestsicherung beziehen kann. Die Differenz wird dann aufgestockt.

Die Aufstocker sind nicht nur Menschen, die Teilzeit arbeiten, sondern auch Pensionistinnen und Pensionisten, deren Pensionszahlungen zum Überleben nicht reichen. Gerade ihnen wird niemand vorwerfen, sich in der sozialen Hängematte auszuruhen, aber auch sie sind Teil der Mindestsicherungsstatistik. Aber es ist kompliziert. Denn ein Teil der 70,5 Prozent der „Aufstocker“ ist trotzdem arbeitslos – und stockt das Arbeitslosengeld auf, wenn es weniger beträgt als die Höhe der Mindestsicherung.

Die Tschetschenenfrage

Ein Sonderfall sind die Tschetschenen. Gerade in den letzten Tagen wurde wiederholt behauptet, dass vor allem sie von der Mindestsicherung profitieren würden. Unter anderem war von „30.000 Tschetschenen“ die Rede, die – es war nicht ganz klar, ob in Wien oder in ganz Österreich – Mindestsicherung beziehen würden. Das kann keinesfalls stimmen, so oder so.

Zwar werden die Tschetschenen nicht als eigene Gruppe in Statistiken ausgewiesen. Aber laut Statistik Austria lebten Anfang 2018 knapp 32.000 russische Staatsangehörige in Österreich, 18.500 davon in Wien. Selbstverständlich kommen die nicht alle aus Tschetschenien (deren Anzahl wird nicht erhoben). 4.500 Russen beziehen in Wien jedenfalls Mindestsicherung.

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VfGH-Klage von Tiroler AK und GKK

Die Arbeiterkammer Tirol (AK) und die Gebietskrankenkasse (TGKK) haben am Freitag eine Verfassungsklage gegen die Reform der Sozialversicherungen beschlossen. Dadurch müsse die Gebietskrankenkasse auf 178 Millionen Euro verzichten.

AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl und TGKK-Obmann Werner Salzburger kündigten an, dass die Klage in den nächsten Tagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werde. Sie begründen dies damit, dass die TGKK durch die Zerschlagung und Zentralisierung allein auf 178 Millionen Euro verzichten müsse. Zugleich verliere die TGKK die Leistungssicherungsrücklage in Höhe von 94 Mio. Euro.

Weitere Gründe für die Klage sind die Verschiebung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die Parität zwischen Dienstgebern und -nehmern in den neuen Gremien der Gesundheitskasse. Dienstgeber würden nämlich nur 28,9 Prozent an den gesamten Einnahmen - und damit weit weniger als die Hälfte der Mittel - aufbringen.

Gesundheitsreform mit bestmöglichem Niveau

„Wir verlangen statt einer Kassenzentralisierung, die die Leistungen für die Versicherten verschlechtern wird, eine Gesundheitsreform mit einem bestmöglichen Leistungsniveau für alle Beschäftigten und ihre Familien. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unser Land am Laufen halten, haben sich ein derart respektloses Verhalten nicht verdient“, so Zangerl.

Die neun Gebietskrankenkassen seien nicht Eigentum des Staates oder gar der Regierung, sondern es handle sich um selbst verwaltete Einrichtungen, die den 8,7 Millionen Versicherten gehören, weil sie zum größten Teil aus Arbeitnehmerbeiträgen gespeist würden. Somit sei diese Zentralisierung die größte Enteignung gegenüber der Arbeitnehmerschaft, meinte Zangerl.

Zuvor hatten bereits der Seniorenrat und der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, Klagen beim VfGH fix angekündigt. Etliche andere Organisationen prüfen ebenfalls den Gang zum Höchstgericht oder protestierten so wie der Tiroler ÖGB öffentlich gegen geplante Fusion.

Übergangsgremien ab April

Mitte Dezember beschloss der Nationalrat eine umfassende Reform des Sozialversicherungssystems. Damit wird die Zahl der Träger stark reduziert und die Machtposition der Arbeitgeber in den Gremien deutlich ausgebaut. Künftig wird es statt 21 fünf Träger geben, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird in seiner Bedeutung geschmälert.

Mit April werden pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt und neue leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Steuerreform: ÖVP und FPÖ bleiben viele Antworten schuldig

FSG-Wimmer: Regierung verschiebt Details zur Entlastung der ArbeitnehmerInnen auf Sankt-Nimmerleins-Tag

„ÖVP und FPÖ sind bei ihrer Regierungsklausur viele Antworten schuldig geblieben. Die größte Steuerreform mit 12 bis 14 Milliarden Euro, die im Wahlkampf versprochen wurde, scheint abgesagt zu sein“, fasst Rainer Wimmer, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) im ÖGB die Ergebnisse zusammen. „Wichtige Details für ArbeitnehmerInnen wurden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Die präsentierten Eckpunkte sind leere Worthülsen und zielen in die falsche Richtung“, kritisiert Wimmer.

Eine echte Lohnsteuersenkung sowie eine längst überfällige Steuerstrukturreform stellt die Regierung lediglich mit Überschriften in Aussicht, Details fehlen zur Gänze. ÖVP und FPÖ wollen sich diese scheinbar schon als „Wahlkampfzuckerl“ für die nächste Nationalratswahl aufheben. Ebenso schiebt die Regierung die Eindämmung der Kalten Progression auf die lange Bank, obwohl sich der Finanzminister damit ein ordentliches Körberlgeld verdient. „Die ArbeitnehmerInnen haben sich eine echte Entlastung verdient. Durch rasant steigende Wohnkosten brauchen sie jetzt mehr Netto vom Brutto. Dafür ist das von der Regierung in Aussicht gestellte Entlastungsvolumen aber viel zu gering“, sagt Wimmer.

Die FSG fordert, dass jene, die den Löwenanteil an Steuern zahlen, auch am stärksten entlastet werden: Das sind die ArbeitnehmerInnen. ÖVP und FPÖ sehen hingegen eine ungleiche Verteilung vor. Unternehmen sollen so viel wie die ArbeitnehmerInnen bekommen. „ÖVP und FPÖ machen weiter keinen Hehl daraus, für wen sie Politik machen: Für Wahlkampf-Großspender, Millionäre und Industrielle“, so Wimmer. Das sei in höchstem Maße unfair: ArbeitnehmerInnen müssen sich ihren ohnehin kleinen Anteil an der Entlastung selber zahlen und die Steuergeschenke für Unternehmen noch dazu. 

Die Regierung sieht nach wie vor sogenannte „Vereinfachungen“ im Steuersystem vor. „Durch die Streichung von Begünstigungen für beispielsweise Schmutz- und Erschwerniszulagen oder Überstundenzuschlägen würden die ArbeitnehmerInnen voll draufzahlen“, warnt der FSG-Vorsitzende: „Das hat mit Vereinfachung nichts zu tun, das wäre glatter Lohnraub. ÖVP und FPÖ müssen dazu endlich die Karten offen auf den Tisch legen und Klarheit für die ArbeitnehmerInnen schaffen“, fordert Wimmer und stellt seinerseits klar: „Hände weg von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen!“

Durch die geplante Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bekommen die Sozialversicherungen weniger Geld. Die Ankündigung der Regierung, diesen Einnahmenentfall über Steuermittel ausgleichen zu wollen, sieht Wimmer äußerst skeptisch: „Nachdem sich schon die versprochene Patientenmilliarde aus dem Vorjahr in Luft aufgelöst hat und eher zur Belastungsmilliarde wird, ist es schwer, diesen neuen Beteuerungen Glauben zu schenken.“

„Die Zerschlagung der Krankenkassen und die Machtübernahme der Arbeitgeber hat den Weg für Leistungsverschlechterungen und neue Selbstbehalte geebnet. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge wird das noch beschleunigen. Die arbeitenden Menschen werden zur Kasse gebeten werden“, warnt Wimmer abschließend.

 

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AK will Gütesiegel für Praktika etablieren

Die Salzburger Arbeiterkammer will gemeinsam mit ÖH, Gewerkschaft und Gebietskrankenkasse ein neues Gütesiegel für Praktika etablieren. Es soll faire Arbeitsbedingungen für Praktikanten sicherstellen.

Denn viele Betriebe lassen ihre Praktikanten noch immer für wenig Geld viel arbeiten. Deshalb wolle man für mehr Fairness in einem arbeitsrechtlichen Graubereich sorgen und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken, sagte AK-Präsident Peter Eder am Donnerstag bei einem Pressegespräch.

Einhaltung der Arbeitsrechtsvorschriften Pflicht

Um das „Gütesiegel Praktikum“ zu führen, müssen Betriebe bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Unter anderem muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen, die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Dazu kommen die zeitliche Beschränkung und die Einhaltung des Kollektivvertrags bzw. von Mindestgrenzen bei der Bezahlung.

Praktikum Gütesiegel der Arbeiterkammer Salzburg

ORF

Betriebe müssen sich um das Gütesiegel bewerben

„Unbezahlte Praktika sind mit dem Gütesiegel nicht vereinbar“, sagte Stephanie Posch Jugendreferentin der Arbeiterkammer. Betriebe können sich um das Gütesiegel bewerben und erhalten es - bei Vorliegen der Voraussetzungen - für drei Jahre verliehen. Das Gütesiegel wurde von der AK Salzburg gemeinsam mit dem ÖGB, der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) entwickelt.

Praktikumsgütesiegel

Die Arbeiterkammer will gemeinsam mit Gewerkschaft, ÖH und Krankenkasse ein Gütesiegel fürs Praktikum.

Porsche Holding hat sich um Siegel beworben

Als erstes Unternehmen wird sich die Porsche Holding Österreich um das Gütesiegel bewerben. „Praktika sollen für beide Seiten eine Win-win-Situation sein“, erklärte Klaus Fetka, Personalleiter der Porsche Holding Österreich. Die Praktikanten machten wichtige Erfahrungen, auch die Unternehmen bekämen durch den Blick von außen neue Impulse. Man lerne sich in der Zeit gut kennen, viele ehemalige Praktikanten seien heute bei Porsche erfolgreiche Mitarbeiter.

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